War dieser Artikel hilfreich?
Vielen Dank für Ihr feedback!
Telefon: + 49 911 59 06 03 20 | E-Mail: postfach@bauingenieure-ziegler.de
Flugplatzstraße 104 | 90768 Fürth
Startseite » Brandschutz » Feuerwehrplan
“Tatü Tada, die Feuerwehr ist da.” Jetzt ist Eile geboten. Doch wie findet sich die Feuerwehr im Brandfall schnell zurecht, da sie nicht jedes Gebäude in- und auswendig kennt? Für diese Situation gibt es den Feuerwehrplan. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum diese Pläne “lebensrettend” sind und was diese beinhalten.
Ein Feuerwehrplan ist ein Plan, der für das Objekt notwendige Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen darstellt. Dieser hilft dem Einsatzleiter und den Rettungskräften, sich rasch zu orientieren und den Einsatz genau zu planen. Ebenso liefert dieser die für den Einsatz notwendigen Informationen zum Gebäude und seinen Besonderheiten. Zudem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtung und außerdem besondere Gefahrenschwerpunkte. Die Feuerwehrpläne werden nach der DIN 14095 (für bauliche Anlagen) erstellt und sind nicht mit dem Einsatzplan zu verwechseln.
Feuerwehrpläne sind nötig, wenn diese zum Beispiel durch den Gesetzgeber erforderlich werden. Dies ist insbesondere im Zuge von Sonderbauvorschriften der Fall. Es kann aber auch sein, dass Feuerwehrpläne durch die Genehmigungsbehörde selbst als Auflage im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden. Weiterhin kann es auch sein, dass die Feuerwehr selbst die Forderung stellt, dass Feuerwehrpläne erforderlich werden.
Der Feuerwehrplan selbst gehört nicht zu den Bauvorlagen – können aber wie oben beschrieben von der Bauordnungsbehörde gefordert werden. Der Bauherr bzw. dessen Fachplaner für Feuerwehrpläne müssen die diese in Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Verfügung stellen. Den genauen Inhalt der Feuerwehrpläne wird über die DIN 14095 geregelt.
Inhalt des Feuerwehrplans (Auszug):
Ein Feuerwehrplan besteht aus mehreren Teilen:
Für bestimmte Objekte mit hohen Brandrisiken werden weiterhin Feuerwehrpläne von Berufsgenossenschaften gefordert.
Die verwendeten Symbole müssen der DIN 14095, DIN 14034 und DGUV entsprechen, sowie den gegebenenfalls spezifischen Gestaltungsvorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle berücksichtigen.
Diese Feuerwehrpläne werden ausschließlich durch Personen erstellt, die durch fachliche Ausbildung, Tätigkeiten und Erfahrungen umfassende Kenntnisse in diesem Bereich erlangt haben.
Die Pläne müssen stets aktuell sein. Dies bedeutet, dass bei Veränderungen am Bauwerk oder an den Außenanlagen der Feuerwehrplan umgehend anzupassen ist. Weiterhin muss alle 2 Jahre der Feuerwehrplan durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Feuerwehrpläne liegen in der Regel einmal bei der zuständigen Feuerwehr und im Gebäude selbst vor.
Ein Feuerwehrplan ist kein Feuerwehr-Einsatzplan und sind keine Feuerwehr Laufkarten. Lesen Sie in einem weiteren Beitrag alles Wissenswerte zum Thema Einsatzplan der Feuerwehr.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Feuerwehrpläne, prüfen Ihr Gebäude und erstellen die notwendigen Pläne in Absprache mit der für Sie zuständigen Feuerwehr.
In Deutschland unterliegt das Bauordnungsrecht den einzelnen Bundesländern, deren Vorschriften zu Rettungswegen aber weitestgehend einheitlich sind. Die Musterbauordnung (MBO) legt die grundsätzlichen Anforderungen und Schutzziele fest. Dabei wird zwischen Flucht- und Rettungsweg im Arbeitsrecht und Baurecht unterschieden. Zudem wird das in Standard- und Sonderbauten unterteilt. Hier finden Sie Informationen, was ein Sonderbau ist.
Das Schaffen von Rettungswegen gehört zum baulichen Brandschutz. Die Anordnung und Gestaltung notwendiger Treppenräume muss gewährleisten, dass diese Treppen bei einem Brand ausreichend lange benutzbar bleiben. Flure, die als Rettungswege dienen, müssen von den Aufenthaltsräumen zu Ausgängen, Treppenräumen oder ins Freie führen.