Feuerwehrplan

„Tatü Tada, die Feuerwehr ist da.“ Jetzt ist Eile geboten. Doch wie findet sich die Feuerwehr im Brandfall schnell zurecht, da sie nicht jedes Gebäude in- und auswendig kennt? Für diese Situation gibt es den Feuerwehrplan. Lesen Sie in diesem Beitrag, warum diese Pläne „lebensrettend“ sind und was diese beinhalten.

Ein Feuerwehrplan ist ein Plan, der für das Objekt notwendige Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen darstellt. Dieser hilft dem Einsatzleiter und den Rettungskräften, sich rasch zu orientieren und den Einsatz genau zu planen. Ebenso liefert dieser die für den Einsatz notwendigen Informationen zum Gebäude und seinen Besonderheiten.          Zudem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtung und außerdem besondere Gefahrenschwerpunkte. Die Feuerwehrpläne werden nach der DIN 14095 (für bauliche Anlagen) erstellt und sind nicht mit dem Einsatzplan zu verwechseln.

Rechtliche Grundlagen und Inhalt

Feuerwehrpläne sind nötig, wenn diese zum Beispiel durch den Gesetzgeber erforderlich werden. Dies ist insbesondere im Zuge von Sonderbauvorschriften der Fall. Es kann aber auch sein, dass Feuerwehrpläne durch die Genehmigungsbehörde selbst als Auflage im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden. Weiterhin kann es auch sein, dass die Feuerwehr selbst die Forderung stellt, dass Feuerwehrpläne erforderlich werden.

Der Feuerwehrplan selbst gehört nicht zu den Bauvorlagen – können aber wie oben beschrieben von der Bauordnungsbehörde gefordert werden. Der Bauherr bzw. dessen Fachplaner für Feuerwehrpläne müssen die diese in Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Verfügung stellen. Den genauen Inhalt der Feuerwehrpläne wird über die DIN 14095 geregelt.

Inhalt des Feuerwehrplans (Auszug):

  • Darstellung der baulichen Anlage, Bezeichnung Gebäude/Anlagenteile mit der Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtshöhen- und Breiten für Rettungsfahrzeuge
  • Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbaren Flächen
  • angrenzende Straßen, Gebäude und deren Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Löschanlagen, Wasserentnahmestellen, Löschwasserrückhaltung
  • Brandabschnitte, Trennwände
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angabe zu möglichen Gefahrstoffen und deren Menge, Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Strom, Wasser und Gas

Ein Feuerwehrplan besteht aus mehreren Teilen:

  • Übersichtslageplan: besteht aus Grundrissplan des gesamten Gebäudes, Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge und Zufahrten, Flächen für die Feuerwehr und Darstellung der unmittelbaren Umgebung 
  • Objektpläne (Geschosspläne): enthält die Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenräume, Feuerwehraufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte/-wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten, Steigleitungen, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen usw.
  • ggf. Sonderpläne wie Detail-, Entwässerungspläne, etc. Diese sind jedoch nicht automatisch Inhalt des Feuerwehrplans. Hier ist eine Absprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.
  • Verzeichnis mit Legende: führt die einzelnen Gebäude mit der jeweiligen Nutzung und Hinweis auf den zugehörigen Objektplan auf; Darstellung und Erläuterung der Grafiksymbole
  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation: enthält die Auflistung der gelagerten und verwendeten Gefahrstoffe, mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendeten Löschmittel und allgemeine Informationen nach Angabe der Brandschutzdienststelle

 

Für bestimmte Objekte mit hohen Brandrisiken werden weiterhin Feuerwehrpläne von Berufsgenossenschaften gefordert.

Die verwendeten Symbole müssen der DIN 14095, DIN 14034 und DGUV entsprechen, sowie den gegebenenfalls spezifischen Gestaltungsvorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle berücksichtigen. 

Wer erstellt Feuerwehrpläne und Gültigkeit

Diese Feuerwehrpläne werden ausschließlich durch Personen erstellt, die durch fachliche Ausbildung, Tätigkeiten und Erfahrungen umfassende Kenntnisse in diesem Bereich erlangt haben.

Die Pläne müssen stets aktuell sein. Dies bedeutet, dass bei Veränderungen am Bauwerk oder an den Außenanlagen der Feuerwehrplan umgehend anzupassen ist. Weiterhin muss alle 2 Jahre der Feuerwehrplan durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Feuerwehrpläne liegen in der Regel einmal bei der zuständigen Feuerwehr und im Gebäude selbst vor.

Ein Feuerwehrplan ist kein Feuerwehr-Einsatzplan und sind keine Feuerwehr Laufkarten. Lesen Sie in einem weiteren Beitrag alles Wissenswerte zum Thema Einsatzplan der Feuerwehr.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Feuerwehrpläne, prüfen Ihr Gebäude und erstellen die notwendigen Pläne in Absprache mit der für Sie zuständigen Feuerwehr.

In Deutschland unterliegt das Bauordnungsrecht den einzelnen Bundesländern, deren Vorschriften zu Rettungswegen aber weitestgehend einheitlich sind. Die Musterbauordnung (MBO) legt die grundsätzlichen Anforderungen und Schutzziele fest. Dabei wird zwischen Flucht- und Rettungsweg im Arbeitsrecht und Baurecht unterschieden. Zudem wird das in Standard- und Sonderbauten unterteilt. Hier finden Sie Informationen, was ein Sonderbau ist. 

Das Schaffen von Rettungswegen gehört zum baulichen Brandschutz. Die Anordnung und Gestaltung notwendiger Treppenräume muss gewährleisten, dass diese Treppen bei einem Brand ausreichend lange benutzbar bleiben. Flure, die als Rettungswege dienen, müssen von den Aufenthaltsräumen zu Ausgängen, Treppenräumen oder ins Freie führen.

 

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