In diesem Beitrag erklären wir Ihnen wann und warum in Bayern ein Brandschutznachweis benötigt. Eines vorweg, obwohl eine sogenannte Muster Landesbauordnung gibt, weichen die Vorgaben je nach Bundesland etwas ab. Wir beraten Sie hier aber gerne auch für jedes beliebige Bundesland.
Sollten Sie die Frage haben, was ein Brandschutznachweis im allgemeinen überhaupt ist, finden Sie hier die Antwort (Brandschutznachweis)

Wann wird ein Brandschutznachweis benötigt
Jeder Eigentümer einer baulichen Anlage ist dazu verpflichtet das Gebäude so zu errichten und zu unterhalten, dass die jeweiligen Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden und keine Gefahren vom Gebäude ausgehen. Weiterhin gibt es eine sogenannte Bauvorlageverordnung, in welcher festgesetzt ist, welche Inhalte im Brandschutznachweis enthalten sein müssen.
Fazit: für jeden Neubau eines Gebäudes in Verbindung mit einer Baugenehmigung oder aber einer sog. Genehmigungsfreistellung (#Baugebiet) muss ein Brandschutznachweis erstellt werden. Dies lässt sich die Bauordnungsbehörde in Bayern durch die Baubeginnsanzeige vom Nachweisersteller Brandschutz bescheinigen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich “nur” um ein kleines Einfamilienhaus, oder aber um ein Hochhaus handelt! Hier erhalten Sie noch etwas vertieftere Informationen zum Thema “Wann Brandschutznachweis erforderlich ist“.
Was ist aber der Unterschied zwischen einem Brandschutznachweis und einem Brandschutzkonzept. Was ist mit baulichen Anlagen die keiner Baugenehmigung bedürfen? Dazu mehr in einem anderen Beitrag. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Bauvorhaben und freuen uns auf Ihren Kontakt.