Brandschutznachweis Bayern

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen wann und warum in Bayern (Landesbauordnung BayBO) ein Brandschutznachweis benötigt wird. Obwohl es eine sogenannte Muster-Landesbauordnung gibt, weichen die Vorgaben je nach Bundesland etwas ab. Wir beraten Sie hier gerne auch für jedes andere Bundesland. Gerne erstellen wir Ihren Brandschutznachweis für Ihr Bauvorhaben. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Sollten Sie die Frage haben, was ein Brandschutznachweis im Allgemeinen überhaupt ist, finden Sie hier die Antwort (Brandschutznachweis). Ein Brandschutznachweis ist im Übrigen nicht mit einer Brandschutzordnung zu verwechseln.                                                Das Wort Brandschutzordnung kommt aus dem betrieblichen und organisatorischen Brandschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Nachweis durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Dies ist insbesondere bei Abweichungen zu Vorgaben aus der BayBO und bei Sonderbauten notwendig. Vereinfacht kann man sagen, dass der Nachweis immer dann geprüft werden muss, wenn eine besondere Schwierigkeit in Bezug auf den Brandschutz gegeben ist. 

Brandschutznachweis allgemein

Wann wird ein Nachweis benötigt

Jeder Eigentümer einer baulichen Anlage ist dazu verpflichtet, das Gebäude so zu errichten und zu unterhalten, dass die jeweiligen Vorgaben der Landesbauordnung (hier die BayBO) eingehalten werden und keine Gefahren vom Gebäude ausgehen. In der BayBO und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften wird klar geregelt, welche Belange des Brandschutzes betrachtet werden müssen. Weiterhin gibt es eine sogenannte Bauvorlageverordnung, in welcher festgesetzt ist, welche Inhalte im Brandschutznachweis enthalten sein müssen.

Fazit: Für jeden Neubau eines Gebäudes in Verbindung mit einer Baugenehmigung oder aber einer sogenannten Genehmigungsfreistellung (#Baugebiet) muss ein Nachweis erstellt werden. Dies lässt sich die Bauordnungsbehörde in Bayern durch die Baubeginnsanzeige vom Nachweisersteller Brandschutz bescheinigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich “nur” um ein kleines Einfamilienhaus, oder aber um ein Hochhaus handelt! Hier erhalten Sie noch weitergehende Informationen zum Thema “Wann Brandschutznachweis erforderlich ist“.

Was ist aber der Unterschied zwischen einem Brandschutznachweis und einem Brandschutzkonzept, sowie einer Brandschutzordnung? Was ist mit baulichen Anlagen die keiner Baugenehmigung bedürfen? Ebenso in einem weiteren Artikel wird betrachtet, wann ein Nachweis durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden muss. Dazu mehr in einem anderen Beitrag. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Bauvorhaben und freuen uns auf Ihren Kontakt.

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