In einem anderen Beitrag auf unserer Website wurde bereits gezeigt das ein Brandschutznachweis in Bayern im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens oder einer Genehmigungsfreistellung (Bebauung innerhalb eines Baugebietes) immer erforderlich ist, egal welche Gebäudegröße gebaut wird. Dies gilt dem Grunde nach für jedes Bundesland analog.
Der Unterschied zwischen einem Brandschutznachweis einer brandschutzrechtliche Stellungnahme und Brandschutzkonzept erklären wir Ihnen ebenfalls in einem anderen Beitrag (Unterschied Brandschutznachweis zu Brandschutzkonzept).
Wann erforderlich
Art. 12 BayBO besagt folgendes:
“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.”
Daraus folgt, dass jeder der eine bauliche Anlage errichtet, ändert die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung einzuhalten hat! Dies ist auch verständlich, keiner will dass der Nachbar bauliche Anlagen betreibt, welche die Nachbarschaft im Brandfall zusätzlich gefährden, auch wenn die Baumaßnahme keiner Genehmigung bedarf (weitere Artikel zu verfahrensfreien Vorhaben in Bezug auf den Brandschutz)
Das Gebäude ist also vom Eigentümer so anzuordnen, zu errichten zu ändern und instand zu halten, dass die Vorgaben in Bezug auf den Brandschutz erfüllt werden. Hier taucht nicht der Satz auf “Nur bei einer Baugenehmigung” ist der Brandschutz einzuhalten.
Fazit
Auch wenn keine klassische Baugenehmigung oder Freisteller notwendig ist, ist der Brandschutz zu betrachten und zwar durch eine Fachkraft (Architekt oder Bauingenieur, bei kleinen Bauvorhaben auch Maurermeister und Bautechniker). Das Kind heißt dann nur nicht mehr “Brandschutznachweis” sondern “Brandschutzrechtliche Stellungnahme oder Gutachten” (jedes Büro nennt das etwas anders). Inhalt ist aber der gleiche, es muss bei der Stellungnahme oder dem Gutachten auch keine Unterschrift in einer Baubeginnsanzeige erfolgen.
Gerne erstellen erstellen wir für Ihr Bauvorhaben eine Brandschutzrechtliche Stellungnahme oder ein Brandschutzgutachten. Wir würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.