Startseite » Brandschutz » Rettungsweg
Schutz und Sicherheit haben in vielen Lebensbereichen einen hohen Stellenwert. Im baulichen Brandschutz ist hier der Rettungsweg maßgebend. Dies umfasst Maßnahmen und Vorgehensweisen im Brand- oder Schadensfall zum Schutz von Leben und Besitz. In diesem Beitrag lesen Sie alles zum Thema Rettungsweg und dessen Bedeutung. Auch erklären wir den Unterschied zwischen Rettungsweg und Fluchtweg.
Flucht- und Rettungswege werden allgemein unter dem Begriff Rettungswege zusammengefasst. Dabei dient der Rettungsweg als:
- Fluchtweg: über diesen kürzesten Weg kann sich jeder selbst, ohne fremde Hilfe, in Sicherheit bringen (mit Piktogrammen in öffentlichen Gebäuden, Sonderbauten und Arbeitsstätten gekennzeichnet); zum Beispiel Flure, Treppen und Türen ins Freie
- Rettungsweg: der Weg, den Rettungskräfte nutzen, um Menschen in Gefahr zu helfen; Rettungswege die von der Bauaufsicht vorgeschrieben sind, dienen auch als Angriffswege, zusätzlich sind diese ebenfalls Rückzugswege und Rettungswege zur Selbstrettung
- Angriffsweg: ist der Weg, den die Feuerwehr nutzt, um Mensch und Tier zu retten, um Brände zu bekämpfen und Sachwerte zu bergen
Somit sind Rettungswege im strengen Sinn Zugänge und Wege in und um das Gebäude, für die Feuerwehr und zur Menschen Rettung. Das heißt, dass Rettungswege, Treppenräume, Türen und Ausgänge immer freigehalten werden müssen. Des Weiteren dürfen diese Türen niemals verschlossen sein.
Rechtliche Grundlagen Rettungsweg
In Deutschland unterliegt das Bauordnungsrecht den einzelnen Bundesländern, deren Vorschriften zu Rettungswegen aber weitestgehend einheitlich sind. Die Musterbauordnung (MBO) legt die grundsätzlichen Anforderungen und Schutzziele fest. Dabei wird zwischen Flucht- und Rettungsweg im Arbeitsrecht und Baurecht unterschieden. Zudem wird das in Standard- und Sonderbauten unterteilt. Hier finden Sie Informationen, was ein Sonderbau ist.
Das Schaffen von Rettungswegen gehört zum baulichen Brandschutz. Die Anordnung und Gestaltung notwendiger Treppenräume muss gewährleisten, dass diese Treppen bei einem Brand ausreichend lange benutzbar bleiben. Flure, die als Rettungswege dienen, müssen von den Aufenthaltsräumen zu Ausgängen, Treppenräumen oder ins Freie führen.
Rettungswege zum Verlassen des Grundstücks und Zufahrtswege müssen immer frei sein. Dies gilt auch für Bereiche, wo Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste stehen und sich bewegen.
Arbeitsrecht vs. Baurecht
Flucht- und Rettungswege im Arbeitsrecht
Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen gestellt sind und ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen, sofern sie selbstständig begangen werden können. Zum ersten Fluchtweg gehören die nötigen Verkehrswege und Türen. Dazu zählen auch die vom Bauordnungsrecht vorgeschriebenen Flure, Treppenräume und Notausgänge. Ein zweiter Fluchtweg muss vorhanden sein Im Arbeitsrecht wird dieser Fluchtweg auch Notausgang genannt. Ein Notausgang kann auch ein Notausstieg sein.
Flucht- und Rettungswege im Baurecht
Der erste Rettungsweg muss immer baulich sichergestellt werden, zum Beispiel durch einen Ausgang ins Freie (Erdgeschoss) oder Treppen. Der zweite Rettungsweg kann entweder baulich sein (große Gebäude) oder wird durch die Feuerwehr hergestellt (zum Beispiel Feuerwehrleiter bei kleineren Gebäuden). Das liegt daran, dass bei einem Brand möglicherweise einer der Wege nicht mehr benutzbar ist. Dann könnten Mensch und Tier nicht mehr fliehen oder gerettet werden.
Retten bedeutet: Abwenden von einem lebensbedrohlichen Zustand aus einer Zwangslage durch Dritte von Mensch und Tier.
Fliehen heißt: sich schnell und selbstständig aus einer Gefahr in Sicherheit bringen.
Wir erstellen Ihren Brandschutznachweis
Die Planung von einem Rettungsweg ist ein wichtiger Bestandteil im Zuge eines Brandschutznachweises. Gerne erstellen wir auch Ihren Brandschutznachweis und das für alle Gebäudeklassen und Gebäudegrößen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.