Schallschutznachweis nach DIN 4109
Schall oder Lärm kann für uns unangenehm sein oder auch auf Dauer krank machen. Welche Rolle spielt daher der Schallschutz und die Schalldämmung bei der Planung und den baulichen Anforderungen Ihres Bauvorhabens?
In der DIN 4109 (Norm für den Schallschutznachweis – Mindestanforderungen) sind die Anforderungen an den baulichen Schallschutz (Gebäude) mit dem Ziel festgesetzt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallschutzübertragung zu schützen. Zudem ist das Verfahren zum Nachweis des geforderten Schallschutzes und der Bauteile geregelt. Fast jeder möchte in einem Gebäude wohnen in dem ein angenehmer Schallschutz gegeben ist. Damit wird Schalldämmung und Schallschutz bei Gebäuden immer wichtiger. Der Schallschutz im Bereich des Wohnen ist sogar so wichtig, dass der Gesetzgeber Regelungen zu den Mindestanforderungen gibt.
Warum wird ein Schallschutznachweis benötigt
Ein Bestandteil um die Baugenehmigung zu erhalten, ist der Schallschutznachweis. Dieser ist in Bayern sogar Pflicht (nach § 12 BauVorlV – der Bauherr bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige). In einem dieser Nachweise erfolgt die Berechnung, ob die Mindestanforderungen zum Schallschutz eingehalten werden.
Was wird im Nachweis betrachtet
Wir unterscheiden zwischen inneren und äußeren Schall (auch Emission genannt). Frei nach dem Sprichwort: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es der böse Nachbar nicht will.“ Das ist bei einem Einfamilienhaus im Inneren nicht schwer. Da kommt es auf den Garten beziehungsweise auf die Gestaltung der Umgebung an. In einem Mehrfamilienhaus oder gewerblicher Nutzung ist die Lage komplexer. Dabei ist nicht nur an Türen oder Fenster zu denken. Auch der Aufzug oder der Treppenraum möchten gut „eingepackt“ sein. Oder wer möchte schon ständig die Wassergeräusche des Nachbarn hören. Zudem ist der Trittschall nicht zu unterschätzen. Für die Berechnungen zum Schallschutz im Hochbau, müssen also alle Schallübertragenden Bauteile im Gebäude einer Berechnung zugeführt werden.
Sie sehen, es gibt viele Aspekte für den Nachweis und viele baulichen Anforderungen zu beachten, die einem auf den ersten Blick gar nicht bewusst sind. Hier kommt unser Ingenieurbüro ins Spiel. Wir erstellen auch Ihren Schallschutznachweis – und das in ganz Deutschland.
Anforderungen an Schallschutz - Gebäude
Auch beim Thema Schallschutz im Hochbau gibt es unterschiedliche Qualitätsstufen. Allgemein kann die Aussage getroffen werden, dass je weniger Lärm in den eigenen Wänden toleriert wird, desto aufwändiger sind die Maßnahmen. Dies spiegelt sich sowohl in der Berechnung der Nachweise wieder, als auch in der zum Beispiel erforderlichen Schalldämmung (Trittschalldämmung, Körperschalldämmung und Luftschalldämmung). Wir beraten Sie gerne.