Brandschutznachweis
Im Brandschutznachweis werden von einem Fachplaner (Bauingenieur oder Architekt) in einem Dokument nachgewiesen, dass bei einem Bauvorhaben alles Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Dies sind unter anderem
- Mindestanforderungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz (z. B. Feuerwiderstandsdauer von Wänden)
- Rettungswegführung
- Nachweis der Löschwasserversorgung
- Nachweis das Rettung von Mensch und Tier möglich ist
- Nachweis das es der Feuerwehr möglich ist, wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten auszuführen
Dieser Nachweis ist verpflichtend (gemäß Bauvorlageverordnung) und muss jeder Bauherr zur Baugenehmigung erstellen lassen. Der Nachweisersteller bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige das der Nachweis erstellt wurde und alle Mindestanforderungen der jeweils geltenden Landesbauordnung eingehalten sind.
Der Brandschutznachweis darf nur von Personen erstellt werden, welche über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen (Gebäudeklasse 1 – 3). Bei etwas größeren Gebäude (Gebäudeklasse 4 – welche in Bayern im Brandschutz nicht geprüft wird) muss der Nachweisersteller darüber hinaus besondere Fach- und Sachkunde aufweisen. Bei Gebäudeklasse 5 sind wieder nur Anforderungen wie bei Gebäudeklasse 1-3 an den Nachweisersteller gestellt, da dieser Nachweis von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüft werden muss.