Im Brandschutznachweis werden von einem Fachplaner (Bauingenieur oder Architekt) in einem Dokument nachgewiesen, dass bei einem Bauvorhaben alle Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Dies sind unter anderem
Mindestanforderungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz (z. B. Feuerwiderstandsdauer von Wänden)
Rettungswegführung
Nachweis der Löschwasserversorgung
Nachweis das Rettung von Mensch und Tier möglich ist
Nachweis das es der Feuerwehr möglich ist, wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten auszuführen
Dieser Nachweis ist verpflichtend (gemäß Bauvorlageverordnung) und muss jeder Bauherr zur Baugenehmigung erstellen lassen. Der Nachweisersteller bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige, dass der Nachweis erstellt wurde und alle Mindestanforderungen der jeweils geltenden Landesbauordnung eingehalten sind.
Der Brandschutznachweis darf nur von Personen erstellt werden, welche über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen (Gebäudeklasse 1 – 3). Bei etwas größeren Gebäude (Gebäudeklasse 4 – welche in Bayern im Brandschutz nicht geprüft wird) muss der Nachweisersteller darüber hinaus besondere Fach- und Sachkunde aufweisen. Bei Gebäudeklasse 5 sind wieder nur Anforderungen wie bei Gebäudeklasse 1-3 an den Nachweisersteller gestellt, da dieser Nachweis von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüft werden muss.
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für alle Gebäudeklassen (inklusive Sonderbau, Industriebau, Schulbau)