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Dem Grunde nach gibt es zwischen dem Begriff Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis keinen Unterschied. Nachfolgend eine mögliche Unterscheidung der beiden Begriffe:
Wichtig: die Bayerische Bauordnung kennt nur den Begriff „Brandschutznachweis“. In unserem Ingenieurbüro bedeutet der Begriff Brandschutzkonzept immer gleich auch den Begriff Brandschutznachweis! Das gehört bei uns zusammen und lässt sich nicht trennen.