Wärmeschutznachweis
Das Thema Wärmeschutz, Energie und Wärmeschutznachweis nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Damit ist auch direkt das Thema Nachhaltigkeit am Bau betroffen. Der Wärmeschutznachweis ist nicht mit dem Energie Ausweis zu verwechseln. Dabei handelt es sich vielmehr um einen bautechnischen Nachweis, der von der Bauordnungsbehörde (durch die Landesbauordnungen) gefordert wird, um eine Baugenehmigung zu erlangen. Hier erfahren Sie, welche Regelungen gelten und warum Sie mit einem Energieeffizienten Gebäude langfristig Geld sparen können. Um ein Bauvorhaben (Wohngebäude und Nicht – Wohngebäude) wirtschaftlich
Gesetzliche Grundlagen des Wärmeschutznachweises
Wer ein beheiztes Gebäude errichtet oder sein bestehendes Bauwerk saniert oder modernisiert, muss sich mit dem Thema “Wärmeschutznachweis” befassen und nach der DIN 4108 verpflichtet diese auch einzuhalten.
Damit wird sichergestellt, dass bestimmte, nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher EnEV), entsprechende energetische und bauliche Werte eingehalten werden. Das ermöglicht ein gesundes Wohnklima, eine intakte Bausubstanz sowie die Einsparung an Energiekosten. Das GEG gilt sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gleichzeitig bildet es auch die Grundlage für den Energieausweis. Beim Neubau wird die gesamte Hülle geprüft, währenddessen bei Veränderungen im Bestand nur die neuen “Teile” begutachtet werden.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind:
– unterirdische Bauwerke
– Denkmalgeschützte Gebäude (Vorlage Befreiung Genehmigungsbehörde)
– Betriebsgebäude die überwiegend der Tierhaltung dienen
– Gewächshäuser sowie großflächige Bauten die offen gehalten werden müssen
Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen
Die Bestimmungen über einen berechtigten Verfasser sind in den Landesbauordnungen geregelt. Diese können länderspezifisch voneinander abweichen. Ein Wärmeschutznachweis nach GEG ist bei jedem antragspflichtigen Bauvorhaben erforderlich und darf von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt werden. Zudem ist das von der Gebäudeklasse und dem Standort des Bauwerkes abhängig. Der Ersteller hat nach der Fertigung des Wärmeschutznachweises Sorge zu tragen, dass die Angaben auch mit allen weiteren Planungen übereinstimmen. Bei der Gebäudeplanung werden Anforderungen an die Hülle (Wände, Fenster und Türen, Dach etc.) und die haustechnischen Anlagen (Warmwasser, Lüftung, Heizung…) gestellt.
Aufbau Nachweis des Wärmeschutz
- Titelblatt
- Vorbemerkungen
- Beschreibung der einzelnen geplanten Bauteile
- Berechnung der erforderlichen Bauteilkennwerte bei den einzelnen
Bauteilen Einzelnachweis: Soll vs. Ist
Nach dem Nachweis für die einzeln Bauteile erfolgt die Gesamtbetrachtung des Gebäudes mit einer Bewertung der
- Jahresprimärenergiebedarf (Vergleich mit Referenzgebäude)
- Transmissions-Wärmeverlust
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Mindestwärmeschutz
nach DIN 4108 (Schimmelvermeidung)
Zusätzlich bei Nicht-Wohngebäuden:
- Wärmedurchgangskoeffizient (Mittelwerte)
- Wärmeübertragende Umfassungsfläche (Höchstwert)
- Außenanbauteile (Fassaden, Glasdächer, Lichtkuppeln)
Weiterführend können besondere Nachweise wie einzelne Wärmebrückennachweise oder Nachweise für spezielle finanzielle Förderungen erstellt werden.
Kosten für ein Wärmeschutznachweis
Auf den ersten Blick erscheint der Wärmeschutznachweis und deren Einhaltung wie ein unangenehmer Kostenfaktor. Doch langfristig entstehen Ihnen damit Vorteile in Form von geringeren Energieverbrauch, Werterhalt der Immobilie, gesundes Innenraumklima sowie Grundlagen für finanzielle Förderungen.
Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihren Wärmeschutznachweis