Wärmeschutznachweis

Das Thema Wärmeschutz, Energie, Energieausweis und Wärmeschutznachweis nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Insbesondere durch die verschärften Vorgaben aus dem GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) ist dieses Thema in den Fokus gerückt.

 

 

Damit ist auch direkt das Thema Nachhaltigkeit am Bau betroffen. Der Wärmeschutznachweis ist nicht mit dem Energieausweis zu verwechseln. Dabei handelt es sich vielmehr um einen bautechnischen Nachweis, der von der Bauordnungsbehörde (durch die Landesbauordnungen) gefordert wird, um eine Baugenehmigung zu erlangen. Hier erfahren Sie, welche Regelungen gelten und warum Sie mit einem energieeffizienten Gebäude langfristig Geld sparen können. Um ein Bauvorhaben (Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude) wirtschaftlich umzusetzen, ist es von Vorteil, den Energieberater von Anfang an mit einzubeziehen.

Wer ein beheiztes Gebäude errichtet oder sein bestehendes Bauwerk saniert oder modernisiert, muss sich mit dem Thema “Wärmeschutznachweis” befassen. Meist wird der Wärmeschutznachweis im Zuge der Energieberatung mit betrachtet. Aus diesem Nachweis lässt sich dann auch der Energieausweis erstellen. Die Vorgaben zum Wärmeschutznachweis und Energieausweis werden in der DIN V 18599 geregelt. Diese sind auch verbindlich einzuhalten.

Damit wird sichergestellt, dass bestimmte, nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher EnEV), entsprechende energetische und bauliche Werte eingehalten werden. Das ermöglicht ein gesundes Wohnklima, eine intakte Bausubstanz sowie die Einsparung an Energiekosten. Das GEG gilt sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gleichzeitig bildet es auch die Grundlage für den Energieausweis und die Energieberatung. Beim Neubau wird die gesamte Hülle geprüft, währenddessen bei Veränderungen im Bestand gewisse Grenzwerte z. B. zu Bauteilgruppen gelten. Dies wird im Zuge der Energieberatung genau geprüft.

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind:

  • unterirdische Bauwerke
  • Denkmalgeschützte Gebäude (Vorlage Befreiung Genehmigungsbehörde)
  • Betriebsgebäude die überwiegend der Tierhaltung dienen
  • Gewächshäuser sowie großflächige Bauten die offen gehalten werden müssen

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen

Die Bestimmungen über einen berechtigten Verfasser sind in den Landesbauordnungen geregelt. Diese können länderspezifisch voneinander abweichen. Ein Wärmeschutznachweis nach GEG ist bei jedem antragspflichtigen Bauvorhaben erforderlich und darf von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt werden. Zudem ist das von der Gebäudeklasse und dem Standort des Bauwerkes abhängig. Der Ersteller hat nach der Fertigung des Wärmeschutznachweises Sorge zu tragen, dass die Angaben auch mit allen weiteren Planungen übereinstimmen. Bei der Gebäudeplanung werden Anforderungen an die Hülle (Wände, Fenster und Türen, Dach etc.) und die haustechnischen Anlagen (Warmwasser, Lüftung, Heizung…) gestellt. Wie bereits erwähnt, darf dieser Nachweis nicht mit dem Energieausweis der Energieberatung verwechselt werden.

 

Inhalt Wärmeschutznachweis

Aufbau Nachweis des Wärmeschutz:

  • Titelblatt
  • Vorbemerkungen
  • Beschreibung der einzelnen geplanten Bauteile
  • Berechnung der erforderlichen Bauteilkennwerte bei den einzelnen
    Bauteilen Einzelnachweis: Soll vs. Ist

Nach dem Nachweis für die einzeln Bauteile erfolgt die Gesamtbetrachtung des Gebäudes mit einer Bewertung des:

  • Jahresprimärenergiebedarf (Vergleich mit Referenzgebäude)
  • Transmissions-Wärmeverlust
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Mindestwärmeschutz
    nach DIN 4108 (Schimmelvermeidung)

Zusätzlich:

  • Wärmedurchgangskoeffizient (Mittelwerte)
  • Wärmeübertragende Umfassungsfläche (Höchstwert)
  • Außenanbauteile (Fassaden, Glasdächer, Lichtkuppeln)

Weiterführend können besondere Nachweise wie einzelne Wärmebrückennachweise oder Nachweise für spezielle finanzielle Förderungen erstellt werden. Insbesondere bei geförderten Bauvorhaben müssen die Wärmebrücken besonders betrachtet werden.

Kosten für ein Wärmeschutznachweis

Auf den ersten Blick erscheint der Wärmeschutznachweis und deren Einhaltung wie ein unangenehmer Kostenfaktor. Doch langfristig entstehen Ihnen damit Vorteile in Form von geringerem Energieverbrauch, Werterhalt der Immobilie, gesundes Innenraumklima sowie Grundlagen für finanzielle Förderungen.

Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihren Wärmeschutznachweis.

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