Ausführungsplanung

Sie halten Ihre Baugenehmigung in den Händen. Herzlichen Glückwunsch, dann steht der Ausführungsplanung, der Leistungsphase 5 (LPH 5) nach der Objekt- und Fachplanung (HOAI), nichts mehr im Weg und der erste Spatenstich rückt näher. Mit der Ausführungsplanung beginnt nun in der Regel der etwas kompliziertere Teil der Planung. Damit weiterhin alles reibungslos läuft, haben wir alles Wissenswerte zur Ausführungsplanung in diesem Artikel zusammengefasst. Die Ausführung der Werkplanung kann sowohl von einem Architekten als auch Bauingenieur erstellt werden.

Je genauer die Pläne für den Bau erstellt werden, desto besser. Die Ausführungsplanung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Bauphase sowie für den Erfolg Ihres Bauprojektes. Sie umfasst die detaillierte Ausarbeitung von Plänen und Dokumenten, die alle notwendigen Informationen für die Ausführung Ihres Bauvorhabens enthalten. Dadurch stellt der Architekt oder Bauingenieur sicher, dass der Bau und die Pläne den anerkannten Regeln der Technik, der ausgestellten Baugenehmigung und weiteren gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Manchmal verhält es sich so, dass der Bauherr den Architekten oder Bauingenieur bittet, mit der Ausführung der Werkplanung schon vor erteilter Baugenehmigung zu beginnen. Dieses Vorgehen birgt einige Risiken, worüber Sie Ihr Planer (Architekt oder Bauingenieur) umfassend aufklärt. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, das früher mit dem Bau begonnen werden kann.

Inhalt der Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung beinhaltet detaillierte Zeichnungen und Pläne, die in einem kleineren Maßstab als die Entwurfsplanung erstellt werden. In der Regel sind die Baueingabepläne im Maßstab 1:100 zu zeichnen, die Ausführungsplanung in 1:50, Details in 1:10 (oder 1:25 bzw. 1:5, je nach Detail). Die Ausführungsplanung beinhaltet Grundrisse, Schnitte und Detailzeichnungen. Diese Pläne enthalten die genauen Maße, Materialangaben, Qualitätsstandards, Toleranzen und die Verarbeitungshinweise, welche am Bau zu Ausführung kommen sollen. Sie dienen als Grundlage für die Mengenermittlung sowie bei der Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen. In der Ausführungsplanung müssen auch alle weiteren Fachplanungen zusammengeführt werden, wie zum Beispiel die Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Schallschutzplanung, Energieplanung, etc. 

Stufe eins der Ausführungsplanung ist der Entwurfsplan. Hier überführt der Architekt oder Bauingenieur den Baueingabeplan in den Ausführungsplan.

Stufe zwei der Ausführungsplanung ist die stufenweise Verfeinerung der Planung inkl. Detailplanung. Diese Werkpläne (auch Ausführungspläne genannt) enthalten in der Regel auch eine ausführliche textliche Beschreibung. Sie bilden die Grundlage für das Leistungsverzeichnis.

Die Ausführungspläne müssen so präzise wie möglich sein, um Missverständnisse und Fehler während der Bauausführung zu vermeiden. Damit wird sichergestellt, das jedes Gewerk genau weiß, welches Bauteil in welcher Güte verbaut werden muss. Das verhindert Konflikte und gewährleistet eine effiziente Bauausführung.

Kosten der Ausführungsplanung

Die Sorgfalt und Detailtreue, die in dieser Leistungsphase aufgewendet werden, tragen zur Qualität und Langlebigkeit Ihres Bauwerkes bei. Daher ist es wichtig, das alle Beteiligten über Fachwissen für die Anforderungen und Abläufe der Ausführungsplanung verfügen und diese mit größter Sorgfalt umsetzen. Denn Fehler führen zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen. 

Die tatsächlichen Kosten für die Ausführungsplanung ergeben sich durch das Bauprojekt und die Honorarzonen. Das heißt, wie groß der Umfang und wie komplex die Planungsleistung ist. Abhängig davon wird das Honorar (meist in Anlehnung an die HOAI) berechnet. 

Gerne übernehmen wir auch Ihre Ausführungsplanung und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

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