Bauantrag

Der erste Schritt zu Ihrem neuen oder umgebauten Gebäude ist der Bauantrag und somit der Schlüssel zur Baugenehmigung. Ob Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung, für die meisten Bauvorhaben ist diese Baugenehmigung erforderlich. Ein Bauantrag enthält zahlreiche Unterlagen und Bauvorlagen. Welche sind das? Erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Bauantrag auf einen Blick. 

Bauantrag und Baugenehmigung

Die Rechtsgrundlage für Bauanträge bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in Kombination mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageordnungen der Länder. In Bayern ist das zum Beispiel die Bayerische Bauordnung. Um den Bauantrag zu stellen, benötigen Sie einen Entwurfsverfasser der Bauvorlageberechtigt ist und in dieser Funktion den Antrag einreicht. Der Antrag muss entweder durch einen Architekten oder Bauingenieur erstellt werden. Für kleinere Bauvorhaben ist unter Umständen auch ein Zimmerer- oder Maurermeister, bzw. ein Bautechniker Bauvorlageberechtigt.

Anzumerken ist noch, dass es verschiedene Bauantragsverfahren gibt, je noch geplanten oder umzubauenden Gebäude. So gibt es in Bayern ein sogenanntes „Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“, die Vorlage im Zuge eines qualifizierten Bebauungsplanes und ein Baugenehmigungsverfahren im Bereich des Sonderbaus. Der Unterschied zwischen den Verfahren liegt in den vorzulegenden Unterlagen und dem Prüfumfang der Bauordnungsbehörde.

Welche Unterlagen sind notwendig und wo werden diese eingereicht?

Die Baugenehmigung gibt es nur mit einem Bauantrag. Dafür sind je nach geplanten Gebäude unterschiedliche Bauvorlagen einzureichen. Geregelt wird dies in der Bauvorlageverordnung. Unter anderem sind dabei folgende Bauvorlagen zum Antrag notwendig:

  • Lageplan oder Flurkarte
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Statische Berechnung
  • Angaben zur Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und der straßenseitigen Erschließung
  • Angaben zum Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz
  • Kostenaufstellung des Bauprojektes
  • Berechnung der versiegelten Grundstücksflächen

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wie zum Beispiel Abstandsflächenübernahmeerklärungen, Abweichungsanträge, Freiflächengestaltungspläne oder Baumbestandserklärungen. Jede Gemeinde oder auch Bauordnungsbehörde hat unter Umständen auch wieder eigene Formulare für diese Anträge.

Nachbarbeteiligung: Auch heute verhält es sich noch so, dass der Nachbar im Zuge des Bauantragsverfahrens zu beteiligen ist. Kurzgefasst kann jedoch gesagt werden, dass so weit Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, spielt es keine Rolle ob, Ihr Nachbar mit dem Bauvorhaben einverstanden ist oder nicht. Erst wenn gewisse Abweichungen von öffentlich- rechtlichen Vorschriften notwendig werden, kann unter Umständen der Nachbar die ABWEICHUNG verhindern.

In der Vergangenheit wurde der ausgefüllte Bauantrag in dreifacher Ausfertigung der Gemeinde vorgelegt. Vieles geht heute schon digital. Die Liste der beteiligten Landkreise, großen Kreisstädte und kreisfreie Städte welche sich an einem digitalen Bauantragsverfahren beteiligen wird immer länger. In einiger Zeit sollte sich diese Liste auch über alle Genehmigungsbehörden erstrecken.

Dauer und Kosten für einen Bauantrag

Bis zur Genehmigung Ihres Bauantrages dauert es meistens mehrere Monate. In Bayern gibt es jedoch verschiedene Fristen, innerhalb deren Ihr Antrag behandelt sein muss. Dies sind z. B. 4 Wochen in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren und 3 Monate in einem vereinfachten Verfahren. Erst mit der Baugenehmigung dürfen Sie mit dem Bauen beginnen. Denken Sie auch an Ihre Baubeginnsanzeige.

Die zuständige Behörde setzt die Kosten für Ihre Baugenehmigung fest. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein eine Bauvoranfrage zu stellen.

Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihren Bauantrag oder Bauvoranfrage.

Siehe hierzu auch der Beitrag zur Genehmigungsplanung.

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