Verbrauchsausweis

Weniger Energie verbrauchen oder sparen, das ist ein aktuelles und heiß diskutiertes Thema. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis). Doch wer braucht diesen und welche Erkenntnis kann aus diesem Ausweis entnommen werden? Vorab, mit dem Energieausweis haben Sie die Möglichkeit, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu verstehen und einzuschätzen. In diesem Beitrag erläutern wir kurz und bündig, was der Verbrauchsausweis beinhaltet und aussagt.

Der Energieausweis besteht aus einem einzigen Dokument, hat 5 Seiten und wird je nach Anforderung ausgefüllt, mit einer Gültigkeit von 10 Jahren. In diesem wird durch den Verbrauchsausweis auf Seite 3 Ihr Energieverbrauch ausgewiesen. Der Verbrauchsausweis ist im Gegensatz zum Bedarfsausweis in der Erstellung die etwas einfachere Variante. Dabei wird der bisherige Verbrauch von Energie ausgewertet und Modernisierungsvorschläge gemacht. 

Mit der Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 sowie dem aktuell gültigen GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) wurde der Energieausweis zur Pflicht. Und soll dazu beitragen, dass der Energieverbrauch in Deutschland gesenkt wird. Das spart Kosten und ist ein Beitrag an die Nachhaltigkeit.

Energieausweispflicht für Wohngebäude:

  • für Vermietung und Verkauf von Immobilien
  • Neubau und Sanierung
  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als 5 Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten

Inhalt des Verbrauchsausweises

Diese Form des Energieausweises gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser seiner Nutzer wieder. Somit stellt er den tatsächlichen Verbrauch je Quadratmeter fest. Beim Verbrauchsausweis muss der Stand der Sanierung genau angegeben werden. Das vorhandene Gebäude muss anhand einer Besichtigung oder durch aussagekräftigen Fotos bewertet werden, um geeignete Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. Des Weiteren muss der Eigentümer schlüssige Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen, bei Falschangaben droht ansonsten ein Bußgeld. Die genaue Gebäudebeschaffenheit im Detail muss hier im Gegensatz zum Bedarfsausweis jedoch nicht erfasst werden.

Inhalt:

  • Überschrift: Verbrauchsausweis
  • Pfeile an der Farbskala zeigen den durchschnittlichen Energieverbrauch des Hauses in den letzten 3 Jahren an; “oben” befindet sich Endenergiebedarf und “unten” der Bedarf an Primärenergie den das Gebäude benötigt
  • weitere Pflichtangaben für die Immobilienanzeige
  • die einzelnen Verbrauchswerte werden an dieser Stelle tabellarisch aufgezählt; durch diese “energetische Klasse” lässt sich das Haus mit anderen besser vergleichen, eventuelle Abweichungen durch das Nutzerverhalten und Witterung werden angezeigt
  • verpflichtende Angabe von CO2-Emissionen

Wer erstellt Verbrauchsausweis

Den Verbrauchsausweis erstellt ein Energiedienstleister, Energieberater, Architekt oder Bauingenieur mit entsprechender Qualifikation. Für die Richtigkeit ihrer Angaben haften der Ersteller und der Auftraggeber, bei Falschangaben droht ein Bußgeld.

Die für den Verbrauchsausweis nötigen Informationen müssen entweder durch eine Vorortbesichtigung oder durch aussagekräftige Bilder bezüglich des energetischen Zustandes des Hauses erfasst werden. In jedem Fall muss aber zu 100 % sichergestellt sein, dass die Angaben richtig und plausibel sind.

Was kostet ein Verbrauchsausweis

 Jedes Gebäude ist individuell, dass ist das Schöne an unserem Beruf. Daher kann dazu keine pauschale Aussage getroffen werden – eher sind die unten aufgeführten Angaben nur richtungsweisend. Da die Betrachtung beim Verbrauchsausweis jedoch etwas einfacher ausfällt, ist der Verbrauchsausweis die kostengünstigere Variante zum Bedarfsausweis. Es ist aber nicht immer möglich, diese einfachere Variante zu wählen. 

Der Energieausweis für ein Einfamilienhaus kostet circa 250 Euro (ohne Begehung). Sollte eine Begehung notwendig sein, fallen weitere Kosten an. Ein Energieausweis ist nicht mit einem Wärmeschutznachweis zu verwechseln. Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis sind individuell.

Gerne beraten und erstellen wir für Sie den notwendigen Verbrauchsausweis und freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

In einem folgenden Artikel lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Bedarfsausweis.

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