Energiepass Haus Kosten

Der Energiepass (fachsprachlich Energieausweis genannt), ist ein Pass über den Energieverbrauch Ihres Gebäudes. Er zeigt, wie energieeffizient Ihr Wohn- oder Geschäftshaus ist. Sie können leicht erkennen, ob Ihr Haus Energie spart oder zu viel verbraucht. Die Informationen im Energiepass folgen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Informationen der Ausweis enthalten muss und wie Sie die Daten richtig verstehen.

Kosten für den Energiepass

Was ein Energiepass kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag. Nutzen Sie hierzu einfach und unkompliziert unser Kontaktformular.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Gebäudegröße
  • wird ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt
  • Aufwand für Erfassung unterschiedlicher Wohneinheiten
  • dem Heizsystem
  • vorliegende Bauunterlagen

Als ungefähre Richtschnur kann jedoch für den Verbrauchsausweis in einem Einfamilien-/Zweifamilienhaus mit ca. 100,00 € bis 250,00 € gerechnet werden. Für den Bedarfsausweis fallen in der Regel zwischen 250,00 € bis 500,00 €. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr, jedes Gebäude ist etwas anders gebaut.

Wann benötigen Sie einen Energiepass?

Ein Energiepass ist erforderlich, wenn man ein neues Gebäude errichtet, eine Immobilie neu vermietet, kauft oder energetisch saniert. Dieser Pass ermöglicht es, verschiedene Objekte bundesweit zu vergleichen. Ausnahmen, bei denen die Notwendigkeit eines Energieausweises entfällt, können aus dem GEG entnommen werden.

Was steht im Energiepass?

Der Ausweis bewertet, wie energieeffizient ein Haus ist. Er beinhaltet verschiedene Kennzahlen und ist in der Regel 10 Jahre gültig. Dabei gibt es zwei Berechnungs- methoden: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Ein Vergleich zwischen älteren und neueren Energieausweisen ist kompliziert. Das liegt daran, dass die zugrunde liegenden Normen im Laufe der Zeit immer wieder geändert wurden.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

  • Bedarfsausweis:
  • das Gebäude wird genau untersucht und zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um die Bausubstanz und die Energieeffizienz steht
  • die Werte für den Energiebedarf werden rechnerisch auf Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur) bestimmt
  • am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, um ihren künftigen Energieverbrauch/Kosten abzuschätzen

Ein Vorteil ist, dass die Werte nicht vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängen. Der Nachteil daran ist, dass die Genauigkeit und die damit verbundene Aussagekraft von der Qualität der Datenerhebung abhängt.

  • Verbrauchsausweis:
  • nötig sind die Nutzfläche und aus drei aufeinander folgenden Jahren die Brennstoffkosten sowie Verbrauchsabrechnungen; das Ende des Abrechnungszeitraumes darf maximal 18 Monate zurückliegen (längere Leerstände müssen berücksichtigt werden)
  • Angabe eingesetzte Brennstoffe
Der Vorteil ist, dass die Datenerfassung einfacher ist und somit weniger fehleranfällig und kostengünstiger. Ein Nachteil ist, dass die Ergebnisse vom Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner abhängen. Auch spielt es eine Rolle, wie oft sie zu Hause sind. Dies kann die Ergebnisse verzerren.
 
Auf der Seite 4 des Ausweises stehen kurze Modernisierungsempfehlungen. Es werden kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz genannt. Eine Energieberatung ersetzt das jedoch nicht.

Wer stellt den Energiepass aus?

Personen, die auch für die Bauplanung zugelassen sind, dürfen Energieausweise ausstellen. Dazu gehören Architekten, Bauingenieure und für kleinere Gebäude auch Techniker oder Meister. Auch Gebäudeenergieberater und Schornsteinfegermeister können diese erstellen. Es spielt auch eine Rolle, ob ein Baurechtsverfahren im Zuge der Sanierung durchgeführt werden muss.

Eine Prüfstelle kontrolliert stichprobenartig die Angaben im Energiepass. Deshalb erhält jeder Pass eine einzigartige Registriernummer. Die ausstellende Person muss Namen, Adresse, Berufsbezeichnung und das Datum der Ausstellung angeben. Sie muss auch unterschreiben, entweder handschriftlich oder digital. Die Kosten hierfür hängen vom Aufwand ab. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihren Energiepass (Energieausweis). 

Kontaktieren Sie uns hier.

 

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