Energieausweis

Der Energieausweis (manchmal auch Energiepass genannt) ist der Steckbrief Ihres Gebäudes und gibt den Energiestandard des Wohnhauses oder Geschäftsgebäudes wieder. Ob Ihr Haus Energie einspart oder übermäßig Energie verbraucht, das lässt sich anhand des Energieausweises ganz leicht herausfinden. Die Angaben im Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und vorgegeben. 

Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Informationen enthalten sein müssen und wie Sie die Daten richtig interpretieren.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis

Ein Energieausweis ist bei Neubau, Neuvermietung, Kauf einer Immobilie und einer umfassenden energetischen Sanierung Pflicht. Das ermöglicht den bundesweiten Vergleich verschiedener Objekte. Ausnahme: bei Selbstnutzern, sowie bei Baudenkmälern und kleinen Gebäuden unter 50 Quadratmeter benötigt es keinen Energieausweis. 

Was steht im Energieausweis

Der Ausweis beurteilt die Energieeffizienz eines Hauses anhand mehrerer Kennwerte und hat üblicherweise eine Gültigkeit von 10 Jahren. Dabei gibt es zwei Arten von Berechnungen und unterschiedlichen Daten. Zum einen den Bedarfsausweis und zum anderen den Verbrauchsausweis. Der Vergleich zwischen einem älterem und neuen Energieausweis ist schwierig, da die einschlägigen Normen über die Jahre immer wieder angepasst wurden.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

  • Bedarfsausweis:
  • das Gebäude wird genau unter die Lupe genommen und zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um die Bausubstanz und die Energieeffizienz steht
  • Kennwerte für den Energiebedarf werden rechnerisch auf Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur) bestimmt
  • am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, um ihren künftigen Energieverbrauch/Kosten abzuschätzen

Das hat den Vorteil, dass die berechneten Kennwerte unabhängig vom individuellen Wohn- und Heizverhalten der Bewohner hat. Der Nachteil daran ist, dass die Genauigkeit und die damit verbundene Aussagekraft stark davon abhängen, wie aufwändig und exakt die Daten erhoben wurden.

  • Verbrauchsausweis:
  • benötigt werden die Nutzfläche und aus drei aufeinander folgenden Jahren die Brennstoffkosten sowie Verbrauchsabrechnungen; das Ende des Abrechnungszeitraumes darf maximal 18 Monate zurückliegen (längere Leerstände müssen berücksichtigt werde)
  • Angabe eingesetzte Brennstoffe

Der Vorteil daran ist, dass die Datenerfassung einfacher und damit weniger fehleranfällig und kostengünstiger ist. Der Nachteil ist, dass die Kennwerte abhängig vom Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner sind und wie oft sie zu Hause sind. Das kann das Ergebnis verfälschen.

Der Energieausweis enthält auf Seite 4 kurze Empfehlungen zur Modernisierung des Bauwerkes und weist auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hin. Das ersetzt jedoch keine Energieberatung. 

Wer stellt Energieausweis aus?

Energieausweise dürfen Personen ausstellen, welche grundsätzlich für die Baumaßnahme auch Bauvorlageberechtigt sind. Dies sind Architekten, Bauingenieure und Techniker bzw. Meister (nur für “kleine” Gebäude). Ebenso darf einen Energieausweis ausstellen, wer Gebäudeenergieberater oder Schornsteinfegermeister ist. Alle Angaben werden auf Nachvollziehbarkeit geprüft, dies erfolgt von einer Prüfstelle stichprobenartig. Aus diesem Grund bekommt jeder Energieausweis auch eine eindeutig zuordenbare Registriernummer. Die ausstellende Person muss den eigenen Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben, sowie handschriftlich oder durch eine digitale Signatur unterschreiben. Die Kosten sind individuell und richten sich nach dem Aufwand für die Erfassung und Erstellung des Energieausweises.

Gerne beraten und erstellen wir auch Ihren Energieausweis für Sie. Hier können Sie Kontakt aufnehmen.

Dieser Artikel wurde von einem Fachingenieur - Energieberater geschrieben. Alle unsere Texte werden ohne KI erstellt.

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