Bedarfsausweis

Der Energieausweis ist in aller Munde. Doch was kann der und wer braucht ihn? Welche verschiedene Arten eines Energieausweises gibt es? Ein Bestandteil des Energieausweises ist der Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Mit einem Energieausweis können Sie den Energieverbrauch eines Gebäude erkennen. In diesem Beitrag erklären wir alles Wissenswerte kurz und übersichtlich zum Thema Bedarfsausweis und seinem Inhalt.

Hier gehts zum Bedarfsausweis

Es gibt nur ein einziges Formular für einen gültigen Energieausweis. In diesem wird der Energieverbrauch entweder in Form eines Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis ausgewiesen. Dieser Energieausweis besteht aus 5 Seiten und wird je nach Anforderung entsprechend ausgefüllt. Für den Bedarfsausweis ist die Seite 2 des Energieausweises (Energiepass) wegweisend. Zudem ist der Bedarfsausweis die umfangreichere Form des Energieausweises. 

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis werden im Bedarfsausweis die Gebäudebestandteile wie die Gebäudetechnik, Dämmung und Fenster berechnet und beziehen sich nicht auf die tatsächlichen Verbrauchswerte des Wohngebäudes.

Energieausweispflicht für Wohngebäude:

  • für Hausverkauf und Vermietung
  • für Mehrfamilienhäuser mit weniger als 5 Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubau und Sanierung

Beim Bedarfsausweis spielen die Größe/Grundriss, die Form, die Hülle des Gebäudes und die Anlagentechnik eine große Rolle. Ebenso werden die verwendeten Baumaterialien in die Prüfung einbezogen.

Der Bedarfsausweis ist bei allen Gebäuden möglich; die Berechnung ist umfangreicher und ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Objekte.

Inhalt:

  • Überschrift: Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
  • Farbskala zeigt Energieausweiswerte an; oben Endenergiebedarf, unten den Primärenergiebedarf für Gebäude, Vergleich mit anderen Gebäudetypen möglich
  • die Angabe zum Nachweis, wo die Immobilie im Vergleich zu EnEV 2007 steht, ist nur bei Neubauten oder großen Modernisierungen nötig
  • enthält die Pflichtangabe für die Vermietungs- oder Verkaufsanzeige der Immobilie
  • bei Neubauten muss ein Anteil der benötigten Energie aus erneuerbaren Ressourcen stammen, deshalb haben Besitzer älterer Gebäude die Möglichkeit, Ersatzmaßnahmen (zum Beispiel Dämmung) vorzunehmen
 

 

Wer erstellt Bedarfsausweis und Kosten

Einen Bedarfsausweis darf der Schornsteinfeger, ein Energieberater, der Architekt und Bauingenieure erstellen. Der Auftraggeber und Ersteller haften für die Richtigkeit ihrer Angaben, ansonsten droht ein Bußgeld.

Ein Bedarfsausweis kostet mehr als Verbrauchsausweis. Einen Bedarfsausweis benötigen Sie jedoch, wenn Sie noch nicht genügend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen haben. Oder das Gebäude noch nicht den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 ausreicht oder aber eine Nutzungsänderung in den letzten 3 Jahren stattgefunden hat. Ebenso wird zunehmens die Nachhaltigkeit von Neubauten betrachtet. Bei diesem neuen Siegel sollen die CO₂-Emissionen von Gebäuden, die verbauten Materialien und die Bauphasen im Mittelpunkt stehen.

Die benötigten Informationen für einen Energieausweis müssen in der Regel Vorort aufgenommen werden,  es sei denn dass umfassende Pläne mit Materialangaben vorhanden sind. Der Energieberater muss aber zu jederzeit überprüfen können und sich sicher sein, dass die Pläne auch den Tatsachen entsprechen. Dies ist meist nicht der Fall. Im Durchschnitt kostet ein Energieausweis zwischen 200 und 500 Euro, je nach Umfang des Gebäudes. Hinzu kommt noch eine Vorortbesichtigung  bei der alle relevanten Bauteile in Augenschein genommen werden.

Gerne beraten und erstellen wir für Sie den notwendigen Bedarfsausweis und freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

In einem weiteren Beitrag lesen Sie alles Wissenswerte zum Verbrauchsausweis.

 

 

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