Fluchtweg

Sicherheit und Schutz benötigen wir in vielen Lebensbereichen. Daher ist der Fluchtweg in einem Gebäude elementar wichtig, um das Leben im Brandfall zu schützen. Lesen Sie in diesem Beitrag alles Wissenswerte zum Thema Fluchtweg und seine Bedeutung. Auch erfahren Sie den Unterschied zwischen einem Fluchtweg und einem Rettungsweg.

Was ist ein Fluchtweg

Ein Fluchtweg ist ein Weg, der besonders gekennzeichnet ist. Dabei führt er schnell und sicher ins Freie oder einen geschützten/sicheren Bereich. Der Fluchtweg dient der Selbstrettung. Ein Notausgang ist ein Ausgang, der ebenso ins Freie oder einen geschützten Bereich leitet.

Flucht- und Rettungswege werden unter dem Begriff Rettungsweg zusammengefasst. Dabei wird in der Definition unterschieden:

  • Fluchtweg: ist der kürzeste Weg, über den sich jeder selbst, ohne fremde Hilfe in Sicherheit bringt (Kennzeichnung mit Piktogrammen, ggf. mit Notbeleuchtung)
  • Rettungsweg: ist der Weg, den die Rettungskräfte und die Personen selbst nutzen, um Menschen oder sich selbst aus einer Gefahrenlage zu retten
  • Angriffsweg: diesen Weg nutzt die Feuerwehr, um Mensch und Tier zu retten, Brände zu löschen 

Das Wort “Rettungsweg” stammt aus dem Bauordnungsrecht (also aus den Landesbauordnungen, z. B. BayBO) und kann als Überbegriff über das Thema Flucht- und Rettungsweg gesehen werden. Die Bezeichnung Fluchtweg als Selbstrettung kommt aus dem Arbeitsstättenrecht. Da sich in einem reinen Wohngebäude keine Arbeitsstätte befindet, wird hier der Begriff Fluchtweg NICHT verwendet.

Fluchtwege müssen so angelegt sein, dass sich die Flüchtenden bei Gefahr auf kürzesten Weg in Sicherheit bringen. Diese Wege dürfen nicht durch Gegenstände verstellt oder verschlossen sein. Besonders deutlich, wird die Notwendigkeit eines Fluchtweges in einem Tunnel oder auf Autobahnen mit Lärmschutzwänden. Grundsätzlich ist aber in jedem Gebäude und einer baulichen Anlage ein Fluchtweg elementar wichtig.

 

 

Rechtliche Grundlage zum Fluchtweg

In Deutschland wird das Bauordnungsrecht durch die einzelnen Bundesländer geregelt, deren Vorschriften zu Rettungswegen jedoch meistens einheitlich sind. In der Musterbauordnung (MBO) sind die grundsätzlichen Anforderungen und deren Schutzziele festgelegt. Unterschiede gibt es zwischen Standardbauten und Sonderbauten. Des Weiteren werden Flucht- und Rettungswege zwischen Arbeits- und Baurecht unterschieden, wie bereits oben erwähnt. Im Arbeitsstättenrecht werden die Fluchtwege und Notausgänge über die ASR A2.3 geregelt.

Flucht- und Rettungswege im Arbeitsrecht

Fluchtwege und Notausgänge sind dazu da, dass sich die Mitarbeiter im Gefahrenfall, schnell und sicher entfernen können und die Rettungskräfte zügig zum Einsatz kommen. Der Unternehmer hat diese Gefährdungen durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zum Schutz umzusetzen. Wo jedoch die ASR A2.3 direkt Vorgaben macht, kann nicht durch eine Gefährdungsbeurteilung eine Erleichterung geschaffen werden.

Flucht- und Rettungswege im Baurecht

Hierbei werden Mindestanforderungen an den baulichen Rettungsweg gestellt. Ebenso wird geregelt, dass ein 2. Rettungsweg erforderlich ist, der in gewissen Grenzen über Leitern und Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr führen kann. Geregelt in den Landesbauordnungen sind zum Beispiel Länge von Rettungsweg, Breiten und Brüstungen von den zweiten Rettungswegen (Aufzählung nicht abschießend).

Bei Sonderbauten werden unter Umständen in den Sonderbauvorschriften weitere Angaben zu den Rettungswegen getroffen. 

 

In einem weiteren Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema “Rettungswege”.

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