Flucht und Rettungsplan

Was ist ein Flucht- und Rettungswegplan? Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem öffentlichen Gebäude oder an Ihrer Arbeitsstelle und es tritt ein Notfall ein, es fängt an zu brennen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie sich in dem Gebäude gar nicht auskennen. Hier hilft Ihnen ein Flucht- und Rettungswegplan. Durch die Gefährdungsbeurteilung (z. B. an Ihrem Arbeitsplatz) wurde festgestellt, dass ein Flucht- und Rettungsplan benötigt wird. Dieser zählt in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung für viele Gebäude des öffentlichen Lebens. In diesem Beitrag finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Flucht- und Rettungsplan und wie dieser im Gefahrenfall richtig unterstützt.

Ein Flucht- und Rettungsplan hilft aktiv Leben zu retten und ist ein wichtiger Bestandteil des Brandschutz- und Evakuierungskonzeptes. Besitz und Werte sind versicherbar, doch der Verlust von Menschenleben nicht.

Hierzulande regelt die DIN ISO 23601 streng die Gestaltung, den Aufbau sowie Bestandteile und Größenverhältnisse des Flucht- und Rettungsplanes. Des Weiteren beinhaltet dieser die Informationstafeln, das “Verhalten im Brandfall” und das “Verhalten bei Unfällen”. Der Grundriss des Gebäudes muss in Farbe, Maßstab und Mindestwanddicke die Vorgabe der DIN-Vorschrift erfüllen. Ebenso die Art, Farbe und Mindestgröße der Symbole. Dabei werden neben den Rettungswegen, die Standortangabe, Erste-Hilfe beziehungsweise Feuerbekämpfungsausstattung, Sammelstellen und Alarmierungseinrichtungen (Notfalltelefone, Brandmelder…) gekennzeichnet. Flucht- und Rettungspläne unterstützen nicht nur bei der Orientierung, sondern geben auch Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall oder Brandfall.

 

Wo wird Flucht- und Rettungswegplan benötigt

Um den größtmöglichen Schutz und Sicherheit zu bieten, sei es durch Selbstrettung, Bergung oder Alarmierung, sind die Flucht- und Rettungspläne orts-unveränderlich anzubringen. Ebenso muss der Aushang so erfolgen, dass der Plan stets vor äußeren Einflüssen geschützt ist. Bei der Installation des Flucht- und Rettungsplanes ist die korrekte Aushangshöhe von 1,60 m, gerechnet vom Abstand zwischen Fußboden und Fluchtplanmitte (egal ob Hoch- oder Querformat). 

Gebäude die Flucht-und Rettungspläne benötigen:

  • Büro-und Verwaltungsgebäude
  • Krankenhäuser, Hotels, Einkaufszentren, Versammlungsstätten, Kindergärten
  • Industriegebäude, Bahnhöfe, Garagen und weitere kommerzielle Gebäude

Achtung: Alte Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-2 dürfen nicht mehr aktualisiert werden. Sie sind neu zu erstellen und an die Erfordernisse der DIN ISO 23601 auszurichten.

Regelmäßige Pflichten und Erfordernisse

Jeder, der für andere Personen verantwortlich ist, muss gewährleisten, dass die Flucht- und Rettungspläne stets auf dem aktuellen Stand sind und spätestens alle 2 Jahre durch Sachverständige geprüft werden. Sobald sich etwas an der Einrichtung, Fluchtwegen, Türen und Fluren ändert, muss dies in den Plänen geändert werden.

Generell darf jeder Flucht- und Rettungspläne erstellen, der über fundierte Kenntnisse gemäß der DIN ISO 23601 und DIN ISO 7010 sowie dem vorbeugenden und baulichen Brandschutz verfügt. Das sind Ingenieure, Fachplaner und Brandschutzbeauftragte.  Damit ist eine rechtskonforme und professionelle Umsetzung gewährleistet.

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