DIN ISO 23601

Nach der DIN ISO 23601 wird der Flucht- und Rettungsplan erstellt. In leicht verständlicher Art zeigt er Fluchtwege, Standorte von Hilfsmitteln zum Löschen, behandeln und bergen sowie die Sammelstelle bei Evakuierungen an. Damit soll sichergestellt werden, dass es jedem der sich im Gebäude befindet möglich ist, im Notfall oder Brand schnell und effektiv gerettet werden kann (auch internationale/fremdsprachige Personen). Der Flucht- und Rettungswegplan zielt dabei auf die Selbstrettung ab.

Lesen Sie in diesem Beitrag, was die DIN ISO 23601 zur Gestaltung und Nutzung regelt.

 

Inhalte nach DIN ISO 23601 - Fluchtplan

Was muss aber nun genau in einem Flucht- und Rettungswegplan nach DIN ISO 23601 enthalten sein?

Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan:

  • übersichtlich und farblich angelegt
  • lagerichtig auf den Standort bezogen dargestellt 
  • Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen eingezeichnet sein  
  • Darstellung des Grundrisses, Einrichtungen und Abgrenzungen werden in Schwarz dargestellt; bei größeren Gebäuden kann der Grundriss in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden (Übersichtsplan und Lage des aktuellen Abschnitts im Gesamtkomplex) 
  • Schrifthöhe/Größe, Größe der Aushängeschilder, gestalterische Anforderungen für Arbeitsstätten

Die Anbringung der Pläne erfolgt stets an gut lesbaren Orten, strategischen Stellen und dauerhaft und unveränderlich befestigt, um flüchtende Personen und Rettungskräfte schnellstmöglich zu informieren (Haupteingänge, Treppenräume, Aufzüge, Abzweigungen).

Achtung: Alte Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-2 dürfen nicht mehr aktualisiert werden. Sie sind neu zu erstellen und an die Erfordernisse der DIN ISO 23601 auszurichten.

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Grundsätzlich darf jeder Flucht- und Rettungspläne erstellen, der über fundierte Kenntnisse gemäß der DIN ISO 23601 und DIN ISO 7010 sowie dem vorbeugenden und baulichen Brandschutz verfügt. Das sind Ingenieure, Fachplaner und Brandschutzbeauftragte. Damit ist eine rechtskonforme und professionelle Umsetzung gewährleistet. Diese Pläne sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten und spätestens nach 2 Jahren durch Fachkundige zu prüfen. Ergeben sich Änderungen in der Einrichtung, bauliche Veränderungen oder Fluchtwegen, muss das auch umgehend im Flucht- und Rettungsplan geändert werden.

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