Brandschutzordnung

“Tatütada, die Feuerwehr ist da.” Schutz vor Feuer und die richtige Verhaltensweise im Brandfall kann Leben retten. Das es erst gar nicht zum Einsatz der Feuerwehr kommt und was die Brandschutzordnung beinhaltet, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine Brandschutzordnung

Es gibt einen baulichen Brandschutz und einen organisatorischen Brandschutz. Der bauliche Brandschutz – wie es der Name schon sagt – beinhaltet Vorgaben und Anforderungen an das Gebäude selbst. Der organisatorische Brandschutz (oder auch betriebliche Brandschutz) gibt Vorgaben über das Verhalten von Personen. Diese Vorgaben werden in einer sogenannten Brandschutzordnung zusammengefasst.

 

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung (BSO) enthält also Regelungen für das Verhalten von Personen in einem Gebäude im Brandfall. Dies kann sowohl für Arbeitsstätten gelten aber auch zum Beispiel für Versammlungsstätten oder weitere. Auch enthalten sind in der Brandschutzordnung Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die DIN 14096 enthält die Anforderungen zur Erstellung der Brandschutzordnung sowie deren Aushängepflichten. Diese gilt für alle Besucher und Mitarbeiter des Unternehmens. Jeder ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Brandschutzordnung einzuhalten und aktiv zur Verhinderung von Bränden beizutragen.

Ob eine Brandschutzordnung gefordert ist, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jede Landesbauordnung handhabt dies etwas anders. Auch muss in Landespezifischen Verordnungen nachgesehen werden, ob eine Brandschutzordnung gefordert ist. In Bayern gilt dies zum Beispiel für die Versammlungsstättenverordnung (oder aber auch Krankenhäuser, Gaststätten etc.).

Und dann gibt es noch die Arbeitsstättenrichtlinien, welche ggf. eine Brandschutzordnung fordern. Abschließend ist zu sagen, dass immer die örtlichen Gegebenheiten, sowie an die spezifischen Brandgefahren des Gebäudes zu betrachten sind.

Anforderungen und Bestandteile der Brandschutzordnung

Für die Anfertigung der Brandschutzordnung ist grundsätzlich der Unternehmer und/oder Betreiber verantwortlich. Hat er dafür keine fachliche Voraussetzung, muss er diese Aufgabe an fachkundige Personen delegieren. Die Brandschutzordnung ist auf dem aktuellen Stand zu halten und alle zwei Jahre einer fachgemäßen Prüfung zu unterziehen.

Die Brandschutzordnung umfasst drei Teile, die sich an verschiedene Personengruppen im Gebäude richtet:

Teil A (Aushang “Verhalten im Brandfall”) 

Dieser Aushang ist öffentlich und für jeden gut sichtbar aufzuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall für jede Person, die sich im Gebäude aufhält. Dafür soll es nicht mehr wie eine DIN-A4 Seite überschreiten und schlagwortartige Anweisungen und Hinweise sowie grafische Sicherheitszeichen enthalten.

Teil B (Verhalten von Personen)

Dieser Teil richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiter oder Bewohner im Gebäude und enthält unter anderem die Angaben zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitungen, sowie die Freihaltung von Rettungs- und Fluchtwegen. Mitarbeiter erhalten Teil B mittels Unterweisung der Firma oder in schriftlicher Form. 

Teil C (spezielle Fachkräfte)

Der Teil richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Tätigkeiten im Brandschutz beauftragt sind (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer). Darin enthalten sind die Struktur der Brandschutzordnung und Handlungsanweisungen zum Beispiel für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

Die Brandschutzordnung ist das zentrale Regelwerk für alle Aspekte des organisatorischen Brandschutzes in einer Firma, Versammlungsstätte oder anderweitige Stätten, in welcher eine Brandschutzordnung vorgeschrieben ist. 

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