Brandschutzkonzept

Lesen Sie in diesem Beitrag alles Wissenswerte rund um das Brandschutzkonzept. Den Unterschied zwischen einem Brandschutzkonzept und einem Brandschutznachweis erklären wir an anderer Stelle. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Der Fehler liegt oft im Detail. Oft sind es „Kleinigkeiten“, die zu einem Flächenbrand führen . Zu möglichen Auslösern für Brände gehören seit Jahren fehlerhafte elektrische Installationen, Überhitzung und menschliches Versagen. Das Ergebnis können Schäden in Millionenhöhe sein, Unternehmen in den Ruin treiben oder schlimmsten Falls Menschenleben in Gefahr bringen. Lesen Sie hier, was hinter dem Brandschutzkonzept steckt und wann es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein Brandschutzkonzept kann man wie folgt definieren: Es fasst alle notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zusammen, um Brände zu verhüten, Mensch und Tier zu schützen, Schäden zu verhindern oder zu minimieren. Auch müssen Löscharbeiten und die Rettung MÖGLICH sein.  Zudem sollte es ein ausgewogenes Kosten-Nutzungsverhältnis aufweisen – dies gibt jedoch der Gesetzgeber vor, indem er per Bauordnung das gesellschaftlich anerkannte Risiko definiert. Gleichzeitig ist das Brandschutzkonzept eine Grundlage für die Brandschutzordnung.

Gesetzliche Bestimmungen zum Thema Brandschutzkonzept werden in der Landesbauordnung geregelt.

Neben baurechtlichen Schutzzielen könne auch wirtschaftliche Schutzziele im Brandschutzkonzept vorgegeben werden, dies sind z.B.:

  • Schutz vor Betriebsausfällen oder Schutz des laufenden Betriebes        (Forschungseinrichtungen, militärische Sicherheit, Datensicherungen…)
  • Schutz des immateriellen Gebäudeinhaltes und von Bausubstanz/Struktur eines      Gebäudes (Kulturgüter, Denkmalschutz)

Wer ist berechtigt ein Brandschutzkonzept zu erstellen

Nur ein Fachplaner (ein Ingenieur oder Architekt, der die besondere Fachkenntnis besitzt – ähnlich wie bei einem Facharzt) darf ein Brandschutzkonzept erstellen. Jedes Bundesland regelt selbst, welche fachliche Eignung erforderlich ist. Es kann sich dabei um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade oder um einen Bauingenieur mit entsprechender Qualifikation handeln. Je nachdem müssen Fachplaner neben einer bestimmten Ausbildung auch praktische Erfahrungen im Brandschutz nachweisen.

Gerne beraten und erstellen wir Ihr auf Sie abgestimmtes Brandschutzkonzept.

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