Baubeginnsanzeige vergessen

Sie haben Ihre Baubeginnsanzeige vergessen? Gerne helfen wir Ihnen aus dieser unangenehmen Lage heraus. Nehmen Sie dafür einfach kurzfristig Kontakt zu uns auf. Gemeinsam können wir die notwendigen Schritte gehen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum eine Baubeginnsanzeige notwendig ist.

Warum ist eine Baubeginnsanzeige notwendig

Nachdem die Bauordnungsbehörde eine Baugenehmigung erteilt hat, darf man nach aktueller Rechtslage nicht automatisch “einfach” mit dem bauen beginnen. Gemäß § 72 Abs. 6 MBO (Musterbauordnung) darf es begonnen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Baugenehmigung muss dem Bauherrn zugegangen sein. Ein mündliches “OK” eines Bauamtsmitarbeiters reicht also nicht aus.
  • Es müssen die Bautechnischen Nachweise erstellt werden. Das ist der Nachweis des Tragwerks, des Brandschutzes und der Energienachweis. In besonderen Fällen auch der Schallschutznachweis (z.B. an Autobahnen und Bahnstrecken).
  • Und die Baubeginnsanzeige muss vorgelegt werden.

Jedes einzelne Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. In Bayern ist dies z. B. die Bayerische Bauordnung (BayBO). Inhaltlich sind hier jedoch keine elementaren Unterschiede. In Bayern ist die Vorschrift zur Baubeginnsanzeige lediglich unter dem Art. 68 zu finden.

Wann muss Baubeginnsanzeige vorgelegt werden

Aus § 72 Abs. 8 MBO geht hervor, dass die Baubeginnsanzeige eine Woche vor Baubeginn erfolgen muss. Achtung: jedes Bundesland kann hier andere Fristen festlegen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen.

Wer muss auf Baubeginnsanzeige unterschreiben

Auf der Baubeginnsanzeige müssen einen Vielzahl von Personen unterschreiben. Am wichtigsten ist natürlich der Bauherr selbst. Dieser muss in Bayern zum Beispiel unter dem Punkt 8. mit Datum unterschreiben. Unter dem Punkt 4. muss der Nachweisersteller des Standsicherheitsnachweises unterschreiben. Je nach Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens reicht die bloße Unterschrift des Nachweiserstellers, oder ein Kriterienkatalog oder aber ein Prüfsachverständiger für Tragwerksplanung. Das gleiche gilt für den Brandschutznachweis, welcher unter dem Punkt 5 behandelt wird.

Relativ neu ist der Punkt 7. unter welchem der Bauherr bestätigen muss, dass die Vorgaben des GEG eingehalten sind. Hier muss NOCH kein Fachplaner selbst unterschreiben. Der Energienachweis ist jedoch trotzdem zu erstellen. 

Keine Statik - kein Branschutz - was jetzt

Sie haben für Ihr Bauvorhaben keinen Statiker, Brandschützer und Energieberater beauftragt, weil Sie davon keine Kenntnis hatten? Dann gilt es schleunigst die notwendigen Fachplaner mit ins Boot zu holen. Denn Gebäude in Deutschland dürfen nur errichtet werden, wenn die oben genannten Fachplanungen erstellt worden sind. Und die Baubeginnsanzeige darf nur von den Fachplanern unterschrieben werden, wenn die Nachweise auch erstellt worden sind. Das bloße Unterschreiben als Ingenieur ist unter Strafe verboten. Das ist auch völlig logisch:

  • Gebäude dürfen nicht einstürzen , Mensch, Tier und Güter verletzten
  • Das zu errichtende Gebäude soll keine “Mausefalle” im Brandschutzbereich sein und ein Flächenbrand soll auch nicht ausgelöst werden
  • Und zu guter letzt, muss mit Energie sparsam umgegangen werden – zumindest muss die Möglichkeit zur Sparsamkeit gegeben sein
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