Schon in unserer Kindheit bauen wir Häuser und Türme und hoffen, dass diese stehen bleiben oder Erschütterungen standhalten. Auch das Kartenhaus soll beim Spielen nicht einstürzen. Das gleiche Prinzip gilt für Wohngebäude, Industriebauten und Gewerbebau. Ganz gleich ob, Neubau, Umbau/Anbau oder Sanierung/Modernisierung, der Statiker ist die „sichere“ Baustelle. Welche Aufgabe der Statiker (Tragwerksplaner) dabei hat und was er kostet, lesen Sie in diesem Artikel.
Kosten für einen Statiker
Die Kostenberechnung basiert auf mehreren Faktoren. Sie ist komplex und individuell zum Bauvorhaben. Zu den Kosten gehören die Konstruktionskosten des Gebäudes, die Honorarzone (Schwierigkeitsgrad der Planung) und der Honorarsatz, der den Aufwand widerspiegelt. Zusätzliche Zuschläge können für Bauleistungen an bestehenden Gebäuden anfallen. Auch die Leistungsphasen, also der Umfang der Tätigkeiten des Statikers, spielen eine Rolle. Zusätzlich können Kosten für Begutachtungen und benötigte Gutachten, wie Bodengutachten, anfallen.
Sie können davon ausgehen, dass 55 Prozent der Herstellungskosten auf die Baukonstruktion (Baugrube, Wände, Dächer und sonstiges) und 10 Prozent auf die technischen Anlagen (Wasser, Strom, Telefon, Wärme und Luftversorgung) entfallen.
Die Kosten für einen Statiker richteten sich nach der Gebührenordnung (HOAI) für Architekten und Ingenieure. Diese wurde abgeschafft, sie gilt jedoch weiterhin als Richtschnur für die Berechnung der Kosten für einen Statiker. Die Kosten für den beauftragten Statiker trägt der Bauherr oder Auftraggeber.
Aufgaben des Statikers
Der Statiker überprüft die Pläne des Architekten und sorgt dafür, dass das Bauvorhaben auf sicheren Füßen steht. Dabei arbeiten Architekten und Statiker Hand in Hand. Dabei erfüllt der Statiker folgende Aufgaben:
- Erstellung der Tragwerksplanung bei Neubauten und Umbau
- Gutachten erstellen zur Stabilität und Belastbarkeit von Gebäuden
- Ausführungsplanung erstellen
- Beratungsleistungen zur Baustatik für Bauherren, Architekten und Fachplanern
- prüft eingereichte statische Berechnungen und gibt sie frei
- Überwachung der Baustelle als Bauleiter, Ansprechpartner von der Planung bis zur Fertigstellung
- und weitere Aufgaben
Ist der Statiker Pflicht?
Das kommt auf das Bundesland an. Ein Statiker ist unverzichtbar, wenn es um die Baugenehmigung eines Gebäudes geht. Er haftet auch für seine Entscheidungen. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ein Statiker sollte von Anfang an jeden Schritt begleiten. So werden Fehler und vermeidbare hohe Kosten ausgeschlossen sowie für die Stabilität des Projektes gesorgt.
Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein für Sie zugeschnittenes Angebot. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.