Bauingenieur

Bauingenieur als Traumberuf. Schon in der Kindheit spielen und arbeiten wir gern mit Klemmbausteinen und bauen die kühnsten Türme oder Häuser. Oder wir malen und planen außergewöhnliche Objekte auf dem Papier. Für den Beruf als Bauingenieur sind Fantasie und Kreativität sowie Spaß am Konstruieren wichtige Voraussetzungen für das Arbeitsleben.                                                                                                                                      Lesen Sie in diesem Beitrag alles Wesentliche zum Berufsbild des Bauingenieurs. Eines vorweg ein Studium im Bereich des Bauingenieurswesens ist spannend.

Ziegler Ingenieure beauftragen

Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau, Brandschutz, Schallschutz, Energieberatung, Photovoltaikanlagen, Gabionen

Das Bauingenieurwesen zählt mit zu den ältesten Wissenschaften. “Ingenium” (lateinisch) bedeutet produktiver Geist, Verstand, geistreicher Mensch. Schon bei den Assyrern und Persern wurden Ingenieure an Palast- und Tempelschulen ausgebildet. Auch die Pyramiden sind ein bemerkenswertes Beispiel. Die Römer waren bekannt für ihre vielen Brücken und Straßen. Oder die uns noch heute erhaltenen Klöster und Burgen gehören dazu.

Der Bauingenieur zählt zu der Berufsgruppe der Ingenieure und ist auf Bauprojekte spezialisiert. Dabei spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Schaffung und Erhaltung von Infrastrukturen im Hoch- und Tiefbau. Wie zum Beispiel Straßen, Tunnel, Kanäle und vieles mehr.

Studium Bauingenieur

Um den Beruf als Bauingenieur auszuüben, ist ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Hochschule erforderlich. Eine andere Möglichkeit ist, zunächst eine Ausbildung zum Bauzeichner zu machen und dann ein Studium im Bereich des Bauingenieurswesen zu absolvieren. Man kann auch an einer Fachhochschule studieren und denselben akademischen Grad als Bauingenieur erlangen.                                      Früher nannte man die Absolventen Diplom-Ingenieur, heute erhält man den Titel Bachelor oder Master of Engineering.

Ingenieure und Architekten unterscheiden sich durch ihre Arbeitsschwerpunkte.          Der Architekt legt Wert auf die künstlerische Gestaltung eines Gebäudes.                            Ein Ingenieur kümmert sich um die technische Umsetzung und überwacht die Kosten, die Ausführung und die Qualität des Baues.

Aufgaben im Bauingenieurswesen

Ein Bauingenieur ist ein Experte für die Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von Gebäuden/Bauwerken aus Beton, Stahl oder Holz. Hierbei ist er für die wirtschaftliche Umsetzung der Projekte verantwortlich und gewährleistet die Sicherheit, Stabilität und Langlebigkeit.                                                                                                                                        Des Weiteren ist er die Schnittstelle zwischen dem Bauherrn, Behörden, Architekten und Baufirmen.                                                                                                                                    Klassische Arbeitsmittel sind Baupläne, Aufmaße und Berechnungen in Kombination mit EDV. Ein gutes Vorstellungsvermögen und Spaß an Zahlen ist ebenso erforderlich. Grundlagen-Wissen, technische Fertigkeiten, Projektmanagement, Kommunikationsfähigkeit und Probleme lösen gehören ebenfalls zum Berufsbild des Bauingenieurs.

Bereiche:

  • Hoch- und Tiefbau, Brandschutz
  • Verkehrsplanung
  • Tragwerksplanung
  • Wasser- und Umweltbau
  • Geotechnik
  • Energie/erneuerbare Energie

Die Einsatzbereiche in den Unternehmen sind vielfältig. Der Bauingenieur ist als Angestellter bei Generalunternehmen, Baufirmen, im öffentlichen Dienst, Immobilienverwaltungen, Forschungseinrichtungen oder in Ingenieur- und Vermessungsbüros zu finden. Außerdem kann er als Freiberufler arbeiten.

Spezialisierung und Haftung Bauingenieur

Spezialisierungen sind in jedem Aufgabenbereich möglich. 

Der Bauingenieur trägt durch seine Arbeit ein hohes Maß an Verantwortung für Menschen und seine Umwelt. Die Bauwerke müssen der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit sowie gewissen Anforderungen entsprechen.                          Werden diese zum Beispiel infolge fehlerhafter statischer Berechnungen, Missachtung anerkannten Regeln der Technik oder Vernachlässigung der Bauüberwachung nicht erfüllt, haftet er für seine Fehler. Dabei drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

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