Statik für Einfamilienhaus berechnen
Sie planen, ein Einfamilienhaus (kur auch EFH genannt) zu bauen, umzubauen oder zu sanieren und suchen einen Tragwerksplaner, der die Statik Ihres Gebäudes zuverlässig berechnet? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als erfahrene Statiker und Tragwerksplaner übernehmen wir die vollständige statische Berechnung Ihres Hauses – wirtschaftlich, normgerecht und gemäß den Vorgaben der HOAI, deutschlandweit.
Tragwerksplanung im Überblick.
Das frühzeitige Einschalten eines Statikers spart bares Geld: Viele Bauherren profitieren von einer professionellen Tragwerksplanung, die spätere Probleme beim Bauen verhindert und die Tragfähigkeit aller Bauteile optimal sicherstellt.
Was ist eine Statik für ein Einfamilienhaus?
Eine Statik für ein Einfamilienhaus ist der rechnerische Nachweis der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit (z. B. Verformungen, Risse) aller tragenden Bauteile. Sie legt u. a. Querschnitte, Bewehrung und Verbindungen fest und ist in der Regel Grundlage für Genehmigung, Ausführung und Prüfung.
Wann ist eine statische Berechnung für ein EFH erforderlich?
Eine statische Berechnung ist immer dann erforderlich, wenn tragende Bauteile neu errichtet, verändert oder zusätzlich belastet werden. Dazu zählen insbesondere Neubauten sowie An- und Umbauten, Aufstockungen und größere Wand- oder Deckendurchbrüche.
Diese Fragestellung – ob auch für ein Einfamilienhaus eine Berechnung erforderlich ist – wird sehr oft an uns herangetragen. Kurz gesagt: ja. Kein Hauseigentümer oder Mieter möchte in einem Gebäude leben, dass nicht ausreichend tragfähig ist und deren Einsturz drohen kann. Dies betrifft in der Regel den Neubau, aber auch bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden, bei denen tragende Bauteile neu errichtet, verändert oder zusätzlich belastet werden. Dazu zählen unter anderem An- und Umbauten, Aufstockungen oder größere Durchbrüche in Wänden und Decken.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gehört der Standsicherheitsnachweis häufig zu den bautechnischen Unterlagen, die von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden. Standsicherheitsnachweis im Bauantrag. Die statische Berechnung stellt sicher, dass alle Bauteile die vorgesehenen Lasten dauerhaft aufnehmen können und das Gebäude den geltenden technischen Regeln entspricht. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für eine sichere und wirtschaftliche Ausführung des Bauvorhabens.
Welche Leistungen umfasst die Statik für ein Gebäude?
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Leistungen rund um den Bau Ihres Einfamilienhauses sowie bei Sanierung und Umbau bestehender Gebäude. Ein Auszug aus unserem Leistungskatalog:
- Statisches Gutachten erstellen – Berechnung, ob und wie Ihr Gebäude tragfähig ist (besonders im Alt- und Bestandsbau wichtig)
- Berechnung der Statik für einen Neubau unter Ansetzung aller relevanten Lasten nach Normung
- Berechnung der Dachstatik inklusive Schneelasten, Windlasten, Dachdeckung etc.
- Ermittlung zulässiger Deckenlasten (statische Deckenlasten)
- Erstellung von Bewehrungsplänen sowie Stahlbau- und Holzbauzeichnungen
- Ermittlung und Optimierung der Kosten für das Tragwerk Ihres Hausbaus
Statische Berechnung für Neubauten
Bei Neubauten bildet die Tragwerksplanung die Grundlage für ein dauerhaft sicheres Gebäude. Auf Basis der Architekturplanung werden alle tragenden Bauteile rechnerisch bemessen – von Fundamenten über Decken bis hin zu tragenden Wänden und Stützen. Dabei fließen Eigengewicht, Nutzlasten sowie Einwirkungen aus Wind und Schnee in die Berechnung ein. Ziel ist eine Konstruktion, die sowohl sicher als auch wirtschaftlich ausgelegt ist und spätere Änderungen vermeidet.
Tragwerksplanung bei Umbau, Anbau und Sanierung
Bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden stellen besondere Anforderungen an die Statik. Bei Umbauten, Anbauten oder Aufstockungen prüfen wir die vorhandene Bausubstanz und bewerten, welche zusätzlichen Lasten aufgenommen werden können. Typische Einzelfälle wie Wand- und Deckendurchbrüche lassen sich so frühzeitig sicher planen. Bestehende Bauteile werden in die Berechnung einbezogen, um sicherzustellen, dass neue Eingriffe die Standsicherheit nicht beeinträchtigen und die Konstruktion dauerhaft zuverlässig funktioniert.
Dachstatik und Nachweise für besondere Lasten
Das Dach eines Einfamilienhauses ist vielfältigen Einwirkungen ausgesetzt. Neben dem Eigengewicht der Konstruktion spielen Schneelasten, Windbeanspruchung sowie die gewählte Dachdeckung eine zentrale Rolle. Die Dachstatik stellt sicher, dass Sparren, Pfetten und Anschlüsse ausreichend dimensioniert sind und auch außergewöhnliche Lastsituationen sicher abgetragen werden können.
Ermittlung zulässiger Decken- und Nutzlasten
Decken müssen nicht nur das Eigengewicht tragen, sondern auch Lasten aus Nutzung, Möbeln oder zusätzlichen Einbauten aufnehmen. Im Rahmen der statischen Berechnung werden die zulässigen Lasten ermittelt und bewertet. Dies ist insbesondere bei Nutzungsänderungen, Dachausbauten oder dem Einbau schwerer Bauteile von Bedeutung, um Schäden oder übermäßige Verformungen zu vermeiden.
Bewehrungspläne und Ausführungsunterlagen
Neben der rechnerischen Bemessung erstellen wir detaillierte Bewehrungspläne und Ausführungszeichnungen. Diese dienen als Grundlage für die fachgerechte Umsetzung auf der Baustelle und stellen sicher, dass die geplanten Bauteile korrekt ausgeführt werden. Eine klare und nachvollziehbare Darstellung reduziert Ausführungsfehler und unterstützt einen reibungslosen Bauablauf.
Wirtschaftliche Optimierung des Tragwerks
Eine durchdachte Tragwerksplanung berücksichtigt nicht nur die technische Machbarkeit, sondern auch die Wirtschaftlichkeit. Durch gezielte Anpassungen von Bauteilabmessungen, Materialien und Konstruktionsprinzipien lassen sich Baukosten häufig reduzieren, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Diese Optimierung erfolgt stets in enger Abstimmung mit Bauherrn und Architekt.
Wichtig ist, dass Sie einen Statiker frühzeitig in Ihr Projekt integrieren. Wenn Tragwerksplaner und Architekt von Beginn an Hand in Hand arbeiten und Bauteile frühzeitig berechnet, beleuchtet und optimiert werden, können Sie Baukosten effizient senken.
Wer darf die Statik für ein Einfamilienhaus berechnen?
Die Statik eines Einfamilienhauses darf nur von fachlich qualifizierten Personen
erstellt werden. In der Regel übernehmen dies Tragwerksplaner oder Statiker mit
entsprechender Ausbildung und Eintragung. Architekten dürfen die Statik nur
dann eigenverantwortlich berechnen, wenn sie über eine entsprechende
Zusatzqualifikation verfügen.
Der beauftragte Statiker hat klar definierte Aufgabenbereiche, die sich deutlich vom Architekten unterscheiden. Die Statik des Gebäudes gewährleistet die dauerhafte Standsicherheit. Niemand möchte, dass das eigene Haus unzumutbare Risse bekommt oder gar einsturzgefährdet errichtet wird.
Der Architekt koordiniert die Fachplaner, sorgt für eine sinnvolle Grundriss- und Gebäudekonzeption, achtet auf Gestalt, Funktionalität und die Einhaltung des Baurechts. Der Statiker hingegen legt die Dimensionierung, die Festigkeiten und das zu verwendende Material der tragenden Bauteile fest – immer in enger Abstimmung mit Architekt und Bauherr.
Der Tragwerksplaner berechnet unter Berücksichtigung der notwendigen Materialeigenschaften und Querschnitte alle tragenden Bauteile des Gebäudes. Dies betrifft sowohl die inneren Bauteile (z. B. ob Decken das Gewicht von Möbeln, Innenwänden oder zusätzlichen Lasten tragen können) als auch äußere Einflüsse wie Wasser, Wetter oder Verkehrslasten.
Architekten können beraten und konstruktive Details einbringen, sind jedoch in der Regel nicht berechtigt, die Statik eigenverantwortlich zu berechnen (Ausnahme: Architekten mit entsprechender Zusatzausbildung). Umgekehrt plant auch ein Statiker üblicherweise kein Gebäude in allen gestalterischen Details (Ausnahme: Ingenieur mit Zusatzausbildung).
Idealerweise wird der Statiker bereits im Zuge der Entwurfsplanung eingebunden – das spart häufig Baukosten und erhöht die Planungs- und Ausführungssicherheit.
Welche Unterlagen benötigt der Statiker?
Da jedes Bauvorhaben anders ist, klären wir die erforderlichen Unterlagen vor Vertragsabschluss individuell mit Ihnen. Meist werden benötigt:
- vorliegende Baubeschreibung und Bauzeichnungen
- Pläne des Architekten (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Positionspläne (bei bereits bestehenden Häusern), soweit vorhanden
- weitere Unterlagen nach individueller Abstimmung, z. B. Baugrundgutachten
Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann es mit der Berechnung der Statik losgehen. Jeder Plan und jeder Hinweis hilft, Kosten zu sparen. Geben Sie dem Statiker lieber einen Plan mehr als zu wenig, denn Umfang und Dauer der statischen Berechnungen ergeben sich aus dem Schwierigkeitsgrad des Projekts.
Was kostet ein Statiker für ein EFH?
Die Kosten für den Statiker sind insbesondere abhängig von der Schwierigkeit des Bauvorhabens, der Komplexität der Geometrie und den Randbedingungen (z. B. Baugrund, Lastannahmen, Sonderbauteile). Eine allgemeingültige Zahl lässt sich unseriös nicht nennen, die Spannweite ist groß. Eine praxisnahe Einordnung finden Sie hier: Kosten der Tragwerksplanung.
Zur Orientierung können folgende Größenordnungen dienen:
- einfache Fundamentstatik, beispielsweise bei einem standardisierten Fertighaus: ca. 750 €
- umfangreiche Statik, z. B. Haus im Grundwasser, Erdbebengebiet oder Hochwassergebiet, mit mehreren Kellergeschossen und Aufzugsschächten: bis zu ca. 25.000 €
Typischerweise bewegen sich die Kosten für die Tragwerksplanung eines Einfamilienhauses im niedrigen vierstelligen Bereich. Entscheidend sind dabei der Leistungsumfang, die Honorarzone nach HOAI sowie zusätzliche Nachweise (z. B. besondere Gründungen, Stahlbau, Holzbau-Speziallösungen).
Wir erstellen Ihnen auf Basis Ihrer Pläne und Projektparameter gerne ein individuelles, transparentes Angebot.
Vorteile einer fachgerechten Tragwerksplanung für kleinere Gebäude
Die fachgerechte Statik für ein Einfamilienhaus ist die Grundlage für ein sicheres, langlebiges und wirtschaftliches Bauwerk. Sie profitieren von:
- geprüfter Standsicherheit und dauerhaft sicheren Konstruktionen
- klarer Dokumentation für Baugenehmigung und Ausführung
- wirtschaftlich optimierten Tragwerkslösungen
- reduziertem Risiko für Risse und Bauschäden
- verlässlicher Kosten- und Terminplanung
Wir unterstützen Bauherren in allen Phasen der Tragwerksplanung – vom ersten Entwurf bis hin zur Übergabe der prüffähigen Unterlagen und darüber hinaus.
Einblicke in abgeschlossene Projekte finden Sie unter Referenzen.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Einfamilienhaus zwingend einen Statiker?
Für Neubauten ist eine statische Berechnung in der Praxis in aller Regel erforderlich. Sie stellt sicher, dass tragende Bauteile die vorgesehenen Einwirkungen dauerhaft aufnehmen können. Auch bei Umbauten oder Sanierungen mit Eingriffen in tragende Bauteile ist eine statische Prüfung sinnvoll bzw. erforderlich.
Ist die Statik Pflichtbestandteil des Bauantrags?
Das hängt vom Bundesland und vom konkreten Verfahren ab. Häufig wird der Standsicherheitsnachweis nicht zwingend mit dem Bauantrag eingereicht, muss aber spätestens vor Baubeginn bzw. auf Anforderung der Bauaufsicht vorliegen. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörde.
Wann wird eine Berechnung bei Bestandsgebäuden erforderlich?
Immer dann, wenn tragende Bauteile verändert oder zusätzlich belastet werden – etwa bei größeren Wand- oder Deckendurchbrüchen, Aufstockungen, Anbauten oder schweren Einbauten. Ziel ist, Risiken für Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit auszuschließen.
Kann ein Architekt die Statik erstellen?
Architekten koordinieren und planen das Gebäude, die Tragwerksbemessung erfordert jedoch eine entsprechende Qualifikation. In der Praxis wird die statische Berechnung daher von Tragwerksplanern erstellt oder durch entsprechend qualifizierte Personen erbracht. Wichtig ist eine nachvollziehbare, prüffähige Dokumentation.
Was bedeutet „prüffähig“?
„Prüffähig“ bedeutet, dass ein Dritter (z. B. Prüfingenieur oder prüfende Stelle) die Berechnung fachlich nachvollziehen kann. Dazu gehören vollständige Lastannahmen, klare Rechenansätze und eine strukturierte Darstellung der Bemessung.
Wie lange dauert die Erstellung der Unterlagen?
Die Dauer hängt vor allem von Umfang, Komplexität und der Vollständigkeit der Planungsunterlagen ab. Bei übersichtlichen Neubauten sind wenige Wochen realistisch. Bei Umbauten oder unklaren Bestandsunterlagen kann es länger dauern.
Warum lohnt sich eine frühe Einbindung?
Wenn Tragwerksplanung früh einbezogen wird, lassen sich Konstruktionsentscheidungen besser abstimmen und häufig wirtschaftlicher auslegen. Das reduziert spätere Änderungen, minimiert Ausführungsrisiken und erhöht die Planungssicherheit.

