Photovoltaik Flachdach Beschwerung

Sie planen eine Photovoltaikanlage auf einem Flachdach zu errichten und machen sich Gedanken über die Beschwerung der Module? Dann machen Sie sich zurecht Gedanken. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie einen Statiker in Ihr Projekt integrieren. Wir berechnen gerne die Statik zu Ihrem Projekt und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Grundlagen zu Windkräften

Grundsätzlich ist zu sagen, dass JEDES Dach, egal ob Flachdach, Zeltdach, Walmdach, etc. in Verbindung mit Windkräften abhebenden Kräften ausgesetzt ist. Daher wir das Dach entweder derart schwer ausgeführt, dass die Dachfläche bei Wind nicht abhebt oder aber das Dach wird fest mit dem Gebäude verbunden. 

Oftmals ist es auch so, dass eine Kombination aus beiden Maßnahmen ausgeführt wird. Festzustellen ist, dass besonders flache Neigungswinkel von Dachflächen abhebenden Windkräften ausgesetzt sind. Hinzu kommt noch, dass diese Flachdächer besonders leicht gebaut sind, dies ist z. B. bei Holzbalkendecken mit Kunststoffabdichtungen der Fall. Bei Dachdecken aus Stahlbeton ist das Flachdach in der Regel ausreichend schwer, um bei Wind nicht abzuheben.

Die Beschwerung von Photovoltaik

Für eine Photovoltaikanlage mit flachen Stellwinkel oder auch aufgeständert, ergibt sich dem Grunde nach die gleiche Situation wie bei anderen Dächern. Die Module selbst werden durch Windkräfte abhebenden Kräften ausgesetzt. Diese abhebenden Kräfte, besonders bei Flachdächern und flach geneigten Pultdächern, sind nicht unerheblich. Hier gibt es aber keine generelle Aussage, ab welchem Neigungswinkel eine Photovoltaikanlage beschwert werden muss.

Daher ist es wichtig, dass Sie für Ihr Bauvorhaben zur Photovoltaikanlage frühzeitig einen Tragwerksplaner integrieren, welcher die notwendigen statischen Berechnungen durchführt.

Wie wird Photovoltaik Flachdach Beschwerung berechnet

Die detaillierte Beschreibung würde den Rahmen dieses Artikel übersteigen. Aber grob geschrieben, werden folgende Bearbeitungsschritte durchlaufen:

  • Ermittlung der Windzone
  • Berechnung der Windkräfte auf die Dachfläche, getrennt nach Höhenstreifen
  • Ermittlung des vorhandenen Dachgewichtes
  • Ermittlung der aufnehmbaren Traglast des Daches
  • Ermittlung der abhebenden Windkräfte durch die neue Photovoltaikanlage

Nun bekommt man als Zwischenergebnis, ob das vorhandene Dach die Photovoltaikanlage aufnehmen kann und ob die PV Anlage beschwert werden muss. Dann sind noch folgende Berechnungsschritte notwendig:

  • welche Verankerungsmaßnahmen können getroffen werden, genügt es die Photovoltaikanlage mit dem bestehenden Dach zu verankern
  • wenn Verankerungsmaßnahmen nicht möglich sind, z. B. weil Dachdurchdringungen nicht ausreichend abgedichtet werden können, welche Beschwerung und Ballastierung ist notwendig
  • kann das vorhandene Dach die Lasten aus der Ballastierung auch aufnehmen

Sie sehen, dass vom Tragwerksplaner einiges zu beachten ist. Es muss praktisch “im Kreis” gerechnet werden. Denn das vorhandene Dach kann nicht unendlich zusätzliche Lasten aufnehmen. Wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass das vorhandene Dach die PV-Anlage und die zusätzliche Ballastierung nicht aufnehmen kann, sind zusätzliche Verstärkungsmaßnahmen notwendig. Diese müssen dann ebenfalls statisch berechnet werden.

Sehr gerne übernehmen wir die Tragwerksplanung für Ihr Bauvorhaben und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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