Standsicherheitsnachweis im Bauantrag

Ein Standsicherheitsnachweis (umgangssprachlich „Statik“) ist bei vielen Bauvorhaben ein zentraler Bestandteil für den Bauantrag. Er belegt, dass Ihr Gebäude und alle tragenden Bauteile dauerhaft standsicher sind – also die einwirkenden Lasten sicher in den Baugrund abtragen. Ob und in welcher Tiefe der Nachweis bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich ist, hängt u. a. von Gebäudeklasse, Bundesland, Verfahren und Projektumfang ab.

Wir erstellen den Standsicherheitsnachweis normgerecht und wirtschaftlich – für  Ihren Neubau, Umbau und Sanierung. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Abstimmung mit prüfenden Stellen (z. B. Prüfstatik) und liefern die erforderlichen Unterlagen fristgerecht.


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Wir prüfen Ihr Vorhaben und sagen Ihnen, welche Nachweise für den Bauantrag erforderlich sind.

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Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Ein Standsicherheitsnachweis ist der rechnerische Nachweis, dass ein Bauwerk alle Lasten sicher aufnehmen und dauerhaft standsicher in den Baugrund ableiten kann.

Er beschreibt das Tragwerk (z. B. Decken, Wände, Träger, Aussteifung, Gründung), legt Lastannahmen fest und enthält die Bemessung der tragenden Bauteile. Umgangssprachlich wird er oft als „Statik“ bezeichnet.

Im Bauantragskontext ist entscheidend, wann und in welcher Form der Nachweis erforderlich ist. Das hängt u. a. von Gebäudeklasse, Verfahren und Prüfpflicht ab. Eine frühe Klärung reduziert Rückfragen und beschleunigt den Ablauf.

Oder etwas anders ausgedrückt ist der Standsicherheitsnachweis die ingenieurmäßige Berechnung der Tragkonstruktion (z. B. Wände, Decken, Träger, Stützen, Dachkonstruktion, Fundamente). Er umfasst die Lastannahmen (Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee usw.) und die Bemessung der Bauteile nach den geltenden Normen. Das Ergebnis sind prüffähige Unterlagen, die nachweisen, dass die Konstruktion die geforderten Sicherheitsniveaus einhält.

Wann wird die Statik im Bauantrag benötigt?

In vielen Fällen muss der Standsicherheitsnachweis nicht vollständig mit der Abgabe des Bauantrags vorliegen, sondern kann im Verlauf des Verfahrens nachgereicht werden.
Entscheidend sind unter anderem:

  • Gebäudeklasse / Art des Bauwerks
  • Genehmigungsverfahren (z. B. vereinfachtes Verfahren)
  • Landesrechtliche Vorgaben und Anforderungen der Behörde
  • Prüfpflicht (Prüfstatik) bzw. Nachweisberechtigung

Für Bauherren ist wichtig: Je früher die Tragwerksplanung eingebunden wird, desto eher lassen sich wirtschaftliche Konstruktionen entwickeln und spätere Umplanungen vermeiden.

Welche Unterlagen gehören typischerweise dazu?

Je nach Projekt können die Inhalte variieren. Häufig umfasst der Standsicherheitsnachweis (oder die zugehörige Tragwerksplanung) folgende Bestandteile:

  • Statische Berechnung (prüffähig)
  • Konstruktionspläne / Schal- und Bewehrungspläne (bei Stahlbeton)
  • Positionspläne / Übersichten der Tragglieder
  • Ggf. Nachweise für Anschlüsse, Stahlbau, Holzbau, Mauerwerk
  • Ggf. Geotechnische Angaben (Baugrundgutachten) als Grundlage

Prüfstatik: Wann wird geprüft und wie läuft das ab?

Bei prüfpflichtigen Vorhaben wird der Standsicherheitsnachweis durch eine prüfende Stelle (z. B. Prüfingenieur) kontrolliert. Je nach Konstellation erfolgt die Prüfung vor Baubeginn bzw. in abgestimmten Abschnitten. Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen prüffähig aufzubereiten und Rückfragen zügig zu klären.

Kosten: Wovon hängen sie ab?

Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis hängen vor allem ab von:

  • Größe und Komplexität des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus vs. Mehrfamilienhaus)
  • Konstruktionsart (Holz, Stahl, Mauerwerk, Stahlbeton, Mischbauweise)
  • Umbau/Sanierung (Bestandserfassung, Eingriffe in Tragstruktur)
  • Erforderliche Pläne (z. B. Bewehrungspläne) und Prüfaufwand

Für ein belastbares Angebot benötigen wir in der Regel die Planunterlagen und eine kurze Beschreibung des Vorhabens.

So unterstützen wir Sie

  • Kurze Ersteinschätzung: Welche Nachweise werden für Ihren Bauantrag benötigt?
  • Tragwerksplanung: wirtschaftliche, normgerechte Ausarbeitung
  • Prüffähige Statik: strukturiert, nachvollziehbar, für prüfende Stellen geeignet
  • Planerstellung: bei Bedarf Schal-/Bewehrungspläne
  • Abstimmung: Unterstützung bei Rückfragen von Behörde/Prüfstatik

Wann lohnt sich eine frühe Tragwerksplanung besonders?

Eine frühe Einbindung der Tragwerksplanung ist besonders sinnvoll, wenn Sie noch Gestaltungsfreiheit haben. Schon kleine Änderungen an Spannweiten, Wandstellungen, Dachformen oder Materialien können große Auswirkungen auf Kosten, Bauzeit und Baubarkeit haben. In dieser Phase lässt sich die Konstruktion oft wirtschaftlicher und „schlanker“ entwickeln – ohne später teure Umplanungen oder Detailprobleme auf der Baustelle zu riskieren.

Welche Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung?

Je vollständiger die Grundlagen, desto schneller können wir belastbare Aussagen zum Umfang der Statik, zur Prüfpflicht und zu den voraussichtlichen Kosten treffen. Für die Angebotserstellung und den Start der Berechnung helfen typischerweise aktuelle Planstände (Grundrisse/Schnitte/Ansichten), Angaben zur Konstruktion (Material, Decken-/Dachaufbau), Nutzung und Lastannahmen sowie – falls vorhanden – Informationen zum Baugrund.

  • Genehmigungsplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan)
  • Geplante Bauweise (z. B. Mauerwerk, Holz, Stahl, Stahlbeton, Mischbau)
  • Angaben zu Decken/Dach (System, Aufbauten, Spannweiten)
  • Vorhandene Unterlagen zum Bestand (bei Umbau/Sanierung) inkl. Fotos
  • Wenn vorhanden: Baugrundgutachten bzw. geotechnische Angaben

Ablauf im Bauantrag: So entsteht ein prüffähiger Nachweis

Typisch ist ein Vorgehen in klaren Schritten: Zuerst klären wir die Randbedingungen (Gebäudeklasse, Verfahren, Besonderheiten, mögliche Prüfpflicht). Danach wird das Tragwerk festgelegt (Traglinien, Decken- und Dachsystem, Aussteifung, Gründungskonzept). Anschließend erfolgen Lastannahmen und Bemessung. Ergebnis sind nachvollziehbare, strukturierte Unterlagen, die für prüfende Stellen geeignet sind. Je nach Projekt kommen Positionspläne, Konstruktionsdetails und – bei Stahlbeton – Schal- und Bewehrungspläne hinzu.

Typische Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis verzögern oft unklare Grundlagen oder späte Planänderungen. Häufige Ursachen sind fehlende Angaben zu Decken-/Dachaufbauten, offene Materialentscheidungen, nachträgliche Grundrissänderungen oder nicht abgestimmte Durchbrüche/Installationen. Wenn Architektur, TGA und Tragwerk früh abgestimmt sind, lassen sich Kollisionen vermeiden und die Prüffähigkeit der Unterlagen steigt deutlich.

Umbau & Sanierung: Warum der Aufwand oft höher ist

Im Bestand kommen zusätzliche Schritte hinzu: Tragfähigkeiten vorhandener Bauteile müssen erfasst, Materialannahmen plausibilisiert und Eingriffe (z. B. Wanddurchbrüche, Aufstockungen, Dachausbau) konstruktiv sicher gelöst werden. Oft ist auch die Frage relevant, welche Nachweise „nur“ rechnerisch zu führen sind und wo konstruktive Maßnahmen erforderlich werden. Eine saubere Bestandsaufnahme zu Beginn spart hier besonders viel Zeit.

Regionale Praxis: Einreichung und Prüfpflicht (Beispiel Bayern)

Ob der Standsicherheitsnachweis mit dem Bauantrag vorgelegt werden muss oder später nachgereicht werden kann, wird in der Praxis durch Verfahren, Gebäudeklasse und Sonderbautatbestände geprägt. In Bayern wird bei bestimmten Vorhaben eine Überprüfung des Standsicherheitsnachweises vorgesehen (z. B. GK 4 und GK 5). Für eine sichere Einordnung lohnt sich eine frühe Klärung, damit Fristen eingehalten und Rückfragen minimiert werden.

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Häufige Fragen zum Standsicherheitsnachweis im Bauantrag

Muss der Standsicherheitsnachweis schon beim Bauantrag eingereicht werden?
Das hängt vom Verfahren, der Gebäudeklasse und der Prüfpflicht ab. Oft wird zunächst geklärt, ob und wie der Nachweis zu führen ist; die vollständige prüffähige Statik kann je nach Vorgaben auch später nachgereicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Statik, Tragwerksplanung und Standsicherheitsnachweis?
„Statik“ ist der umgangssprachliche Begriff. Der Standsicherheitsnachweis ist der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit und Stabilität. Tragwerksplanung umfasst zusätzlich die konstruktive Entwicklung, Detailausbildung und – je nach Leistungsumfang – die zugehörigen Pläne.
Was bedeutet „prüffähig“ beim Standsicherheitsnachweis?
„Prüffähig“ bedeutet, dass Unterlagen vollständig und nachvollziehbar aufgebaut sind, sodass eine prüfende Stelle sie kontrollieren kann – inklusive Systemannahmen, Lastannahmen, Bemessung und konsistenter Bauteil-/Positionsbezeichnungen.
Wann ist eine Prüfung/Überprüfung der Statik erforderlich?
Ob eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist, richtet sich nach den landesrechtlichen Vorgaben, der Gebäudeklasse und ggf. Sonderbautatbeständen. Bei prüfpflichtigen Vorhaben wird der Standsicherheitsnachweis zusätzlich überprüft.
Welche Unterlagen braucht ihr für den Start?
Für den Start helfen aktuelle Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Angaben zur Konstruktion (Material, Decken-/Dachsystem, Spannweiten), Nutzung sowie – falls vorhanden – Informationen zum Baugrund und zum Bestand (bei Umbau).
Erstellt ihr auch Bewehrungspläne und Konstruktionspläne?
Ja. Je nach Projekt erstellen wir neben den Nachweisen auch Positionspläne sowie bei Stahlbetonbauteilen Schal- und Bewehrungspläne. Der genaue Umfang richtet sich nach Bauweise und Leistungsumfang.
Wie lange dauert die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises?
Das hängt von Größe, Komplexität, Planstand und Abstimmungsbedarf ab. Mit klaren Grundlagen und wenigen Änderungen geht es deutlich schneller; wir stimmen den Zeitplan nach Sichtung der Unterlagen mit Ihnen ab.
Macht ihr auch Statik für kleinere Maßnahmen wie Wanddurchbrüche oder Stahlträger?
Ja. Auch für Einzelmaßnahmen wie Durchbrüche, Abfangungen, Unterzüge/Stahlträger oder Dachverstärkungen erstellen wir die erforderlichen Nachweise. Im Bestand ist eine saubere Bestandsaufnahme besonders wichtig.
Brauche ich ein Baugrundgutachten für die Statik?
Der Baugrund beeinflusst die Gründung und Setzungen. Je nach Projekt kann ein Baugrundgutachten erforderlich oder sehr empfehlenswert sein – besonders bei schwierigen Bodenverhältnissen oder bei Bestandsmaßnahmen.

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