Standsicherheitsnachweis im Bauantrag

Standsicherheitsnachweis im Bauantrag

Ein Standsicherheitsnachweis (umgangssprachlich „Statik“) ist bei vielen Bauvorhaben ein zentraler Bestandteil für den Bauantrag.
Er belegt, dass Ihr Gebäude und alle tragenden Bauteile dauerhaft standsicher sind – also die einwirkenden Lasten sicher in den Baugrund abtragen.
Ob und in welcher Tiefe der Nachweis bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich ist, hängt u. a. von Gebäudeklasse, Bundesland, Verfahren und Projektumfang ab.

Wir erstellen den Standsicherheitsnachweis normgerecht und wirtschaftlich – für Neubau, Umbau und Sanierung.
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Abstimmung mit prüfenden Stellen (z. B. Prüfstatik) und liefern die erforderlichen Unterlagen fristgerecht.

Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis ist die ingenieurmäßige Berechnung der Tragkonstruktion (z. B. Wände, Decken, Träger, Stützen, Dachkonstruktion, Fundamente).
Er umfasst die Lastannahmen (Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee usw.) und die Bemessung der Bauteile nach den geltenden Normen.
Ergebnis sind prüffähige Unterlagen, die nachweisen, dass die Konstruktion die geforderten Sicherheitsniveaus einhält.

Wann wird die Statik im Bauantrag benötigt?

In vielen Fällen muss der Standsicherheitsnachweis nicht vollständig mit Abgabe des Bauantrags vorliegen, sondern kann im Verlauf des Verfahrens nachgereicht werden.
Entscheidend sind unter anderem:

  • Gebäudeklasse / Art des Bauwerks
  • Genehmigungsverfahren (z. B. vereinfachtes Verfahren)
  • Landesrechtliche Vorgaben und Anforderungen der Behörde
  • Prüfpflicht (Prüfstatik) bzw. Nachweisberechtigung

Für Bauherren ist wichtig: Je früher die Tragwerksplanung eingebunden wird, desto eher lassen sich wirtschaftliche Konstruktionen entwickeln
und spätere Umplanungen vermeiden.

Welche Unterlagen gehören typischerweise dazu?

Je nach Projekt können die Inhalte variieren. Häufig umfasst der Standsicherheitsnachweis (oder die zugehörige Tragwerksplanung) folgende Bestandteile:

  • Statische Berechnung (prüffähig)
  • Konstruktionspläne / Schal- und Bewehrungspläne (bei Stahlbeton)
  • Positionspläne / Übersichten der Tragglieder
  • Ggf. Nachweise für Anschlüsse, Stahlbau, Holzbau, Mauerwerk
  • Ggf. Geotechnische Angaben (Baugrundgutachten) als Grundlage

Prüfstatik: Wann wird geprüft und wie läuft das ab?

Bei prüfpflichtigen Vorhaben wird der Standsicherheitsnachweis durch eine prüfende Stelle (z. B. Prüfingenieur) kontrolliert.
Je nach Konstellation erfolgt die Prüfung vor Baubeginn bzw. in abgestimmten Abschnitten.
Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen prüffähig aufzubereiten und Rückfragen zügig zu klären.

Kosten: Wovon hängen sie ab?

Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis hängen vor allem ab von:

  • Größe und Komplexität des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus vs. Mehrfamilienhaus)
  • Konstruktionsart (Holz, Stahl, Mauerwerk, Stahlbeton, Mischbauweise)
  • Umbau/Sanierung (Bestandserfassung, Eingriffe in Tragstruktur)
  • Erforderliche Pläne (z. B. Bewehrungspläne) und Prüfaufwand

Für ein belastbares Angebot benötigen wir in der Regel die Planunterlagen und eine kurze Beschreibung des Vorhabens.

So unterstützen wir Sie

  • Kurze Ersteinschätzung: Welche Nachweise werden für Ihren Bauantrag benötigt?
  • Tragwerksplanung: wirtschaftliche, normgerechte Ausarbeitung
  • Prüffähige Statik: strukturiert, nachvollziehbar, für prüfende Stellen geeignet
  • Planerstellung: bei Bedarf Schal-/Bewehrungspläne
  • Abstimmung: Unterstützung bei Rückfragen von Behörde/Prüfstatik

Häufige Fragen zum Standsicherheitsnachweis im Bauantrag

Muss die komplette Statik schon bei Bauantragstellung vorliegen?

Das hängt vom Verfahren und den Anforderungen der zuständigen Stelle ab. Häufig genügt zunächst die Einordnung, ob und wie der Nachweis geführt wird,
und die vollständige prüffähige Statik kann nachgereicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Statik und Tragwerksplanung?

„Statik“ wird umgangssprachlich meist für die Berechnungen genutzt. Tragwerksplanung umfasst darüber hinaus die konstruktive Entwicklung,
Detailplanung und – je nach Leistungsumfang – die zugehörigen Pläne.

Benötige ich ein Baugrundgutachten?

Für die Bemessung der Fundamente und die sichere Lastabtragung ist die Baugrundsituation wesentlich. Je nach Projekt kann ein Gutachten erforderlich bzw. sinnvoll sein,
insbesondere bei schwierigen Bodenverhältnissen oder Bestandsmaßnahmen.

Erstellt ihr auch Bewehrungspläne?

Ja, wenn Ihr Projekt Stahlbetonbauteile enthält (z. B. Decken, Fundamente, Wände), erstellen wir bei Bedarf auch Schal- und Bewehrungspläne.

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