Wissenswertes über die DIN 4109
Hier erklären wir Ihnen wissenswertes über die DIN 4109. Im Bundesland Bayern ist gemäß Bauvorlageverordnung § 12 BauVorl im Zuge einer Bauvorlage der Schallschutz nachzuweisen. Daher benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben einen Schallschutznachweis.
Wie dieser Schallschutznachweis zu führen ist und vor allem welche Mindestanforderungen gelten, regelt im Detail die DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau. Die DIN 4109 gliedert sich im wesentlichen wie folgt auf (hier werden nur die “wichtigsten” Normen erwähnt):
- DIN 4109-1:2019-01 Mindestanforderungen
- Anhang A: Erläuternde Angaben zum Schallschutz
- Anhang B: Empfehlungen für maximale A-bewerte Schalldruckpegel
- DIN 4109-2:2018-01 Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
- DIN 4109-4:2016-07 Bauakustische Prüfung
- DIN 4109-5:2020-08 Erhöhte Anforderungen
Erhöhter Schallschutz vs. Mindestschallschutz
Wie in der oberen Aufzählung der Normenreihe ersichtlich, regeln Teil 1 die Mindestanforderungen und Teil 5 die Erhöhten Anforderungen. Was der Unterschied zwischen beiden Nachweisen ist, erklären wir Ihnen in einem anderen Beitrag. Eines vorweg, “gesetzlich” wird in der Regel nur der Mindestschallschutz gefordert.