Wärmeschutznachweis nach GEG – Anforderungen, Kosten und Ablauf

Der Wärmeschutznachweis ist ein zentraler Bestandteil moderner Bauprojekte. Er stellt sicher, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und bildet die Grundlage für Bauantrag, Förderung und langfristig niedrige Energiekosten. Insbesondere im Zuge der Musterbauordnung und die zu Baubeginn erforderliche Baubeginnsanzeige gewinnt der Wärmeschutznachweis durch das Bauordnungsrecht zunehmend an Bedeutung. Aus unserer Erfahrung passiert es sehr schnell und leicht das zwar die „Statik“ und der Brandschutz bei einem Bauvorhaben betrachtet wird, der Wärmeschutznachweis aber leicht und schnell vergessen wird. Damit Ihnen das nicht passiert erklären wir Ihnen auf dieser Seite den Wärmeschutznachweis nach GEG, die Anforderungen, die Kosten und den typischen Ablauf.

Sie möchten Ihr Projekt direkt mit einem Energieberater besprechen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder informieren Sie sich über unsere Ingenieurleistungen. Als Ingenieurbüro mit Schwerpunkt auf Bauphysik und Energieeffizienz unterstützen wir Sie sowohl im Neubau als auch bei der energetischen Sanierung.

 

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Was ist ein Wärmeschutznachweis?

Ein Wärmeschutznachweis ist eine bauphysikalische Berechnung, mit der nachgewiesen wird, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er dokumentiert unter anderem U-Werte, Bauteilaufbauten und Wärmeverluste und ist Grundlage für Bauantrag, Förderung und Energieausweis.

Der Wärmeschutznachweis bestätigt, dass die Gebäudehülle eines Neubaus oder einer Sanierung die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz einhält. Grundlage ist das GEG, ergänzt durch Normen wie die DIN 4108. Im Nachweis werden unter anderem die verwendeten Baustoffe, die U-Werte der Bauteile, die Flächen der Gebäudehülle und die Energieverluste über Transmission und Lüftung dokumentiert.

Der Nachweis ist sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erforderlich und gehört zur klassischen Bauphysik. Er wird in der Regel von qualifizierten Fachingenieuren oder Energieberatern erstellt und ist häufig Voraussetzung für die Ausstellung eines Energieausweises sowie für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen.

Bedeutung für Neubau und Sanierung

Im Neubau ist der Wärmeschutznachweis zwingend erforderlich, da die energetische Qualität eines Gebäudes bereits in der Planungsphase nachgewiesen werden muss. So wird sichergestellt, dass das geplante Gebäude die gesetzlichen Grenzwerte einhält und auf einen energieeffizienten Betrieb ausgelegt ist.

Bei einer Sanierung müssen geänderte Bauteile ebenfalls die Mindestanforderungen des GEG erfüllen, damit Energieverluste reduziert werden und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes verbessert wird. Gerade im Bestand kann ein gut geplanter Wärmeschutz dazu beitragen, den Energiebedarf deutlich zu senken und den Wohnkomfort zu steigern.

Abgrenzung zu Energieausweis und EnEV-Nachweisen

Der Wärmeschutznachweis ist nicht identisch mit dem Energieausweis. Er dient zur technischen Berechnung und Nachweisführung gegenüber Behörden, während der Energieausweis die energetische Qualität für Dritte verständlich zusammenfasst (z. B. bei Verkauf oder Vermietung). Frühere Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.

Rechtliche Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Für welche Gebäude der Nachweis verpflichtend ist

Der Wärmeschutznachweis ist für nahezu alle beheizten Gebäude erforderlich – sowohl im Neubau als auch im Bestand, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise Dämmmaßnahmen an Dach und Fassade, der Austausch der Fenster oder großflächige Umbauten. Auch bei Erweiterungen oder Aufstockungen kann ein neuer Nachweis erforderlich sein.

Welche Ausnahmen gelten

Bestandsgebäude, die nur geringfügig verändert werden, sowie kleine unbeheizte Gebäude können von der Pflicht ausgenommen sein. Auch Baudenkmäler haben besondere Regelungen, bei denen die Belange des Denkmalschutzes gegen energetische Anforderungen abgewogen werden. Im Einzelfall lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.

Zusätzliche Nachweise nach GEG (Sommerlicher Wärmeschutz, Wärmebrücken)

Je nach Gebäudegeometrie und Nutzung sind weitere Berechnungen erforderlich, etwa zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 oder zur detaillierten Wärmebrückenbewertung. Gerade bei großen Glasflächen oder anspruchsvoller Architektur kann der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes entscheidend sein, um Überhitzung im Sommer zu vermeiden.

Eine sorgfältige Behandlung von Wärmebrücken trägt zudem dazu bei, Energieverluste zu reduzieren und kritische Oberflächentemperaturen zu vermeiden, die zu Schimmelbildung führen können.

Warum dieser Nachweis wichtig ist

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Der Wärmeschutznachweis dient als Beleg, dass alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Ohne einen geprüften Nachweis ist eine Baugenehmigung in der Regel nicht möglich. Damit erhält der Bauherr Rechtssicherheit und eine klare Dokumentation der energetischen Qualität seines Gebäudes.

Energieeinsparung und Optimierung der Gebäudetechnik

Moderne Gebäude sollen nicht nur den Mindeststandard erfüllen, sondern auch wirtschaftlich betrieben werden können. Eine gut geplante und ausgeführte Gebäudehülle reduziert Energieverluste, entlastet die Heizung und schafft stabile, behagliche Innenraumtemperaturen. In Kombination mit effizienter Anlagentechnik (z. B. Wärmepumpe, Brennwerttechnik, Photovoltaik) lässt sich der Energiebedarf weiter senken.

Schutz vor Bauschäden und Feuchteschäden

Ein korrekt geplanter Wärmeschutz verhindert Feuchteprobleme, Tauwasserbildung und Schimmel – typische Probleme unsauber gedämmter Konstruktionen. Durch die Berücksichtigung von Wärmebrücken, Luftdichtheit und geeigneten Baustoffen können Bauschäden nachhaltig vermieden werden.

Grundlage für Förderprogramme (KfW / BEG)

Für KfW-Effizienzhäuser und BEG-Einzelmaßnahmen ist der Wärmeschutznachweis verpflichtend. Ohne eine entsprechende Berechnung ist eine Förderung nicht möglich. Der Nachweis zeigt, ob ein Gebäude die Anforderungen an ein Effizienzhausniveau erfüllt und welche Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden können, um die höchste Förderstufe zu erreichen.

Kosten und typische Preisfaktoren

Beispielhafte Kosten nach Gebäudetyp

Gebäudeart Typischer Kostenbereich*
Einfamilienhaus ca. 350 – 850 €
Mehrfamilienhaus ca. 700 – 2.500 €
Nichtwohngebäude ab ca. 1.500 €
Zusatznachweise (Wärmebrücken, Sommerlicher Wärmeschutz) ca. 150 – 600 €

*Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte und können je nach Projekt variieren und ersetzen kein individuelles Angebot.

Die genannten Kosten verstehen sich in der Regel für die Erstellung eines vollständigen, prüffähigen Wärmeschutznachweises. Bei sehr einfachen oder besonders komplexen Projekten können die tatsächlichen Honorare darüber oder darunter liegen.

Einflussgrößen wie Geometrie, Nutzung und Zusatznachweise

Komplexe Geometrien, besondere Nutzungen oder Bauteile mit erhöhtem Berechnungsaufwand können den Preis beeinflussen. Auch detaillierte Wärmebrückenbewertungen, Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz oder besondere Anforderungen an die Dokumentation erhöhen den Aufwand.

Umgekehrt können klar strukturierte Gebäude mit einfachen Geometrien und standardisierten Konstruktionen den Aufwand reduzieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Planer und dem Energieberater hilft, unnötige Zusatzaufwände zu vermeiden.

Fördermöglichkeiten zur Kostenreduktion

Durch BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Effizienzhausprogramme lassen sich Kosten teilweise erstatten. In vielen Fällen werden die Leistungen eines Energieberaters mitgefördert. Hierzu ist eine fachkundige Beratung sinnvoll, damit die Anforderungen der jeweiligen Programme (z. B. iSFP-Bonus, Effizienzhausklassen) erfüllt werden.

Ein sauber erstellter Wärmeschutznachweis bildet dabei die Grundlage, um Förderanträge sicher zu stellen und spätere Nachweise gegenüber der Förderstelle problemlos führen zu können.

Wie wir im Ingenieurbüro Ziegler vorgehen

Analyse des Projekts

Wir erfassen alle relevanten Gebäudedaten, Bauteile und Rahmenbedingungen. Dazu gehören unter anderem Pläne, Bauteilaufbauten, Nutzungskonzepte und geplante Anlagentechnik. Auf Wunsch erfolgt eine ergänzende Fördermittelberatung, um frühzeitig zu klären, welche Programme in Frage kommen.

Berechnung und Variantenvergleich

Mit moderner bauphysikalischer Software vergleichen wir unterschiedliche Dämm- und Anlagenkonzepte, um eine für Ihr Projekt optimale Lösung zu finden. So kann z. B. geprüft werden, ob eine etwas stärkere Dämmung, ein besseres Fenster oder der Einsatz einer Wärmepumpe die energetische Bilanz deutlich verbessert oder Voraussetzung für eine bestimmte Förderstufe ist.

Dokumentation und Übergabe der Nachweisunterlagen

Sie erhalten einen vollständigen, prüffähigen Wärmeschutznachweis sowie die zugehörigen Berechnungen und – falls erforderlich – ergänzende Nachweise (z. B. Wärmebrücken, sommerlicher Wärmeschutz). Die Unterlagen können direkt im Rahmen des Bauantrags oder gegenüber Förderstellen verwendet werden.

Gerne begleiten wir Ihr Projekt auch über die Nachweisführung hinaus – etwa durch baubegleitende Qualitätssicherung, Blower-Door-Tests oder eine weitergehende Energieberatung für Sanierungsfahrpläne und Effizienzhauskonzepte.

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Häufige Fragen zum Wärmeschutznachweis

Wann benötige ich einen Wärmeschutznachweis?

Ein Wärmeschutznachweis ist in der Regel bei Neubauten erforderlich.
Auch bei Sanierungen oder baulichen Änderungen an der Gebäudehülle
kann ein Nachweis notwendig sein, wenn energetisch relevante Bauteile
betroffen sind.

Ist der Wärmeschutznachweis Teil des Bauantrags?

Je nach Bundesland wird der Nachweis entweder mit dem Bauantrag
eingereicht oder spätestens zur Baubeginnsanzeige verlangt.
Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Der Nachweis wird von qualifizierten Fachingenieuren oder
Energieberatern mit entsprechender bauphysikalischer Qualifikation
erstellt. Wichtig ist eine vollständige und prüffähige Dokumentation.

Ist ein Wärmeschutznachweis dasselbe wie ein Energieausweis?

Nein. Der Wärmeschutznachweis ist eine technische Berechnung für
Behörden und Förderstellen. Der Energieausweis fasst die energetische
Qualität eines Gebäudes verständlich zusammen, etwa für Verkauf
oder Vermietung.

Welche Unterlagen werden für die Berechnung benötigt?

In der Regel werden Baupläne, Bauteilaufbauten, Angaben zur Nutzung
sowie Informationen zur Anlagentechnik benötigt. Je vollständiger
die Unterlagen vorliegen, desto effizienter kann der Nachweis
erstellt werden.

Kann der Wärmeschutznachweis für Förderprogramme genutzt werden?

Ja. Für Förderprogramme wie BEG-Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus-
Konzepte ist der Wärmeschutznachweis häufig eine zwingende Grundlage.
Er dient als Nachweis gegenüber Förderstellen.

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