Baustatik und statisches Gutachten

Als Ingenieurbüro für Baustatik erstellen wir auch Ihr statisches Gutachten. Mit Sitz in Fürth betreuen wir Projekte in ganz Bayern – von München über Nürnberg, Fürth bis Erlangen – und erstellen prüffähige statische Berechnungen zu Neubauten und Baumaßnahmen im Bestand. Neben der Berechnung zur reinen Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit bieten unsere Baustatik-Konzepte “aus einer Hand” den Vorteil, dass wir alle Fachplanungen zusammenführen.

Kurze Wege bei der Abstimmung zwischen Tragwerksplanung, Bauplanung und Brandschutzplanung ermöglichen Bauherren eine insgesamt kostenoptimierte Bauausführung. Beauftragen Sie uns für das statische Gutachten zu Ihrem Bauvorhaben – wir planen Tragwerke nicht nur effizient und ästhetisch, sondern allen voran auch sicher! 

Baukosten einsparen mit durchdachtem Statik-Konzept

Weil ein wirtschaftliches Planen und Termintreue beim Bauen immer mehr an Bedeutung gewinnen, liegt es nur im Interesse von Bauherren, einen Experten für die Baustatik (Statiker) und ein statisches Gutachten heranzuziehen. Auf diese Weise werden nicht nur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Tragwerke gewährleistet. Vielmehr sorgt das frühzeitige Einbeziehen des Statikers schon von Planungsbeginn an dafür, dass Fehler frühzeitig erkannt werden und die Vorstellungen in einer wirtschaftlichen Konstruktion mit uneingeschränkter Tragfähigkeit münden.

Unsere Leistungen im Bereich Statik

Die Ziegler Ingenieurgesellschaft in Fürth bietet eine große Bandbreite an Leistungen an, sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden (Ingenieur- und Architekturbüros, Behörden). Dabei unterstützen wir Sie mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung. Beauftragen Sie uns für:

  • Beratung zur Statik während der Entwurfsphase
  • Statische Vorprüfung zur Grundlagen-Planung
  • Erstellung von prüffähigen statischen Berechnungen gemäß Eurocode durch erfahrene Statiker
  • Evaluation von Ausführungsvarianten
  • Erstellung statischer Nachweise / Tragwerksplanung zum öffentlich-rechtlichen Nachweis
  • Abstimmung der Tragwerksplanung mit dem Prüfingenieur und den Projektbeteiligten
  • Statisches Nachtragsmanagement zur Projektentwicklung
  • Machbarkeitsstudien

Wir erstellen statische Berechnungen für folgende Bauarten und Gebäudeklassen

  • Neubau, Umbau, Sanierung, Hallenbau, Bauen im Bestand, DG-Ausbauten
  • Grundbau (u. a. Winkelstützwände, Verbaumaßnahmen, Gabionenbau)
  • Massivbau (Stahlbeton-, Mauerwerksbau)
  • Holzbau (einschließlich Holztafelbau / Holzrahmenbau)
  • Stahlbau

Was versteht man unter statisches Gutachten?

In der Bayerischen Bauordnung, wie auch in den Bauvorschriften aller anderen Bundesländer, ist gefordert, dass ein Gebäude zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung darstellen darf. Ein statisches Gutachten ist der — in vielen Fällen gesetzlich geforderte — Nachweis hierüber bzw. über die Begutachtung der Standsicherheit eines Gebäudes. Hierzu werden drei wesentliche Kriterien hinsichtlich der einwirkenden Lasten untersucht:
  • die Eigengewichtslasten (Eigenlasten), also die von der Bausubstanz und Beschaffenheit des Gebäudes und seiner tragenden Konstruktionsteile selbst ausgehenden Kräfte
  • die nutzungsabhängigen Lasten (Nutzlasten): Welchem Zweck dient das Gebäude (Wohnraum, Werkshalle etc.) und welchen Belastungen muss es dementsprechend standhalten?
  • die standortabhängigen Lasten (Wind-, Schnee-, Erdbebenlasten): Hierzu zählen alle Kräfte, die aufgrund äußerer Einflüsse auf das Gebäude einwirken. Dies können zum Beispiel Witterungsbedingungen wie starker Wind oder eine regelmäßige Schneelast sein. Je nach Lage können hier auch zusätzliche Punkte eine Rolle spielen, vom Bodengutachten oder einer Prüfung des Grundwasserspiegels bis hin zu seismischen Untersuchungen in Regionen mit Erdbebengefahr.
Die zugrunde liegenden Berechnungen und ihre Ergebnisse sind für den Laien in der Regel kaum verständlich. Für den Bauherren besonders interessant sind daher die voran gestellten Bemerkungen im Gutachten. Darin werden nicht nur die grundsätzlichen Merkmale der Tragwerkskonstruktion aufgeführt, sondern auch erforderliche Maßnahmen und/oder Einschränkungen im Zuge der Nutzung des Bauwerks aufgelistet.

Was kostet ein Gutachten vom Statiker?

Die Honorare für die Leistungen des Statikers, wie für ein statisches Gutachten, sind grundsätzlich in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt . Diese unterteilt sich in fünf Honorarzonen, die nach Aufwand bzw. Anforderungen an die erbrachten Leistungen abgestuft sind. In der HOAI sind die abzurechnenden Kosten für bestimmte Leistungen in Abhängigkeit zu den anrechenbaren Kosten festgeschrieben. Diese wiederum berechnen sich aus einem prozentualen Anteil an den Baukosten (im Regelfall 55 %) und den Kosten für die technischen Anlagen (i.d.R. 10 %). Die Summe beider ergibt die anrechenbaren Kosten.

Generell sind also die Kosten für den Statiker von der Größe des Bauvorhabens abhängig. Für die in der HOAI geregelten Leistungen sind in deren Tabellen zugelassene Mindest- und Höchstsätze angegeben. Seit einer umfangreichen Novelle der Honorarordnung vom Jahr 2021 sind jedoch zahlreiche Leistungen frei verhandelbar und richten sich demzufolge nach den im Vertrag zwischen Bauherr und Statiker vereinbarten Sätzen.

Ziegler Ingenieurgesellschaft: Fachgerechte Planung in Fürth und Umgebung

Unsere kompetenten Ingenieure für Tragwerksplanung, Baustatik und Brandschutzplanungen in Fürth sind Ihre starken Partner in allen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben. Bayernweit übernehmen wir Planung, Betreuung und Ausführung von Projekten privater, geschäftlicher und öffentlicher Auftraggeber und blicken bereits auf eine umfassende Erfolgsgeschichte zurück — vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbebau. Profitieren auch Sie von unserem Service! Für eine Anfrage zu Ihrem Bauvorhaben oder weitere Informationen nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein persönliches Gespräch!

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