Gabionen Statik berechnen

Wofür werden Gabionen eingesetzt

Zuerst möchten wir die Bedeutung und Verwendung des Begriffes erklären. Gabione ist ein Italienischenes Wort und bedeutet großer Käfig. In unserer Bauwelt handelt es sich dabei um ein Drahtgeflecht, welches mit Steinen verfüllt wird. Es handelt sich also damit um ein Bauteil, welches aus einzelnen Bauprodukten hergestellt wird, ähnlich wie Sie aus Dünnbettmörtel und Steinen eine Wand bauen.

Verwendet werden diese unter anderem:

  • im Wasser- und Straßen/Wegebau
  • Sicht- oder Lärmschutzanlagen
  • Hangbefestigung
  • Stützmauer
  • Aufbau von Wällen oder Abfangelementen am Hang
  • Alternativen zu Betonfertigteilen 
  • Fassadengestaltung

Gabionen können bei entsprechender Anlage vielen Insekten, kleinen Reptilien und Säugetieren einen sicheren Unterschlupf bieten.

Da die Anwendungsmöglichkeiten vielfältig sind, ist es wichtig, dass Sie sich vor dem bauen der Wände über die Statik Gedanken machen. Insbesondere bei Hangbefestigungen MUSS ein Nachweis durch einen Tragwerksplaner erstellt werden.

Wird für Gabionen eine statische Berechnung benötigt

Jeder Errichter einer baulichen Anlage ist in Deutschland verpflichtet die Anlage so zu errichten, dass keine Gefahr für Leib und Leben und öffentliche Sicherheit vorhanden ist. Soweit so gut, dies ist auch verständlich. Keiner will das durch eine gebaute Gabionenbegrenzung eine andere Person Schaden erfährt. Mögliche Lastangriffe sind zum Beispiel der Wind welcher horizontal auf die Wand wirkt, oder eine Person welche sich an die Wand lehnt. Nicht außer acht gelassen werden darf auch, das nach heftigen Regenfällen der Boden aufweicht und die Körbe in sich versagen. Dies wäre dann der Nachweis des Fundamentes.

Meistens werden vom Bauherrn eine Vielzahl von Informationen zu diesem Thema eingeholt, doch der Statiker wird oft außer Acht gelassen. Das gleiche gilt auch für das örtliche Bauamt.
Die kompetente Beratung und Berechnung durch den Statiker, hilft bei der Planung und Umsetzung und schützt vor Fehlern und Haftungsansprüchen.

 

Systemhersteller geben dabei für sogenannte Gabionenzäune bis 2 m Höhe, Anweisungen für die Standsicherheit. Diese müssen dann zum Aufbau genau eingehalten werden. Insbesondere die Gründung ist gewissenhaft, nach Herstellerangaben, auszuführen. Bei Zweifeln bitten wir Sie einen Statiker zu beteiligen.

Immer dann, wenn der Hersteller keine statischen Vorgaben macht, ist es Zeit einen Statiker einzuschalten.

 

Was wird statisch berechnet

Vor Baubeginn, egal zu welchen Zweck, muss zuerst immer der Boden auf seine Festigkeit geprüft werden. Auch bei einer Hangbefestigung muss der Boden des Hanges untersucht werden. Das gleiche gilt für Stützmauern. Denn je schwerer der Boden, desto mehr Last drückt auf die Stützmauer.

Gerade für sehr hohe Wände oder einer Hangsicherung müssen verschiedene Vorschriften und Normen eingehalten werden. Denn je höher eine Gabionenwand gebaut wird, desto mehr Lasten müssen in den Baugrund abgeleitet werden. Daher bietet der Handel auch verschiedene Größen von Gabionen, sowie die unterschiedlichsten Arten der Maschengitter, Maschenweite, sowie verschiedene Drahtstärken.

Der Verdichtungsgrad des Füllmaterials und der Einbauzustand der Distanzhalter sind entscheidend für den Verformungsgrad des Gabionenkorbes unter Belastung.  Zusammengefasst untersucht der Tragwerksplaner damit:

  • Baugrund (bei Zweifel muss Bodengutachter eingeschaltet werden)
  • Lasten
  • Drahtstärke und Dauerhaftigkeit der Drähte
  • Füllmaterial und Verdichtungsgrad
  • Fundament und Entwässerung des  Fundamentes
  • Hinterfüllung (z.B. bei Stützmauer)

Wurde die Gabionenwand mit Vorarbeiten und anhand der Statik aufgebaut, ist sie eine Wand, die lange Bestand hat. Dies erreichen Sie, wenn Sie vor dem Bauen einen Statiker einschalten.

 

Thema Baugenehmigung

 

Gabionen unterliegen in Deutschland speziellen Bauvorschriften der Bundesländer. Sofern die Gabionen eine Höhe von zwei Metern nicht überschreiten, ist in der Regel keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrer örtlichen Baubehörde. Nur so können Sie sich sicher sein, ob ein Antrag auf Baugenehmigung benötigt wird.

In manchen Bundesländern (oder auch aus Bebauungsplänen) gibt es die Vorschrift, nach dem Bau von Gabionen die Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen uneingeschränkt zu ermöglichen. Daher dürfen sie in Vorgärten und unmittelbar an Straßen unter Umständen nur eine maximale Höhe von einem Meter aufweisen. Bitte informieren Sie sich auch zu diesem Punkt bei Ihrer örtlichen Baubehörde.

Die Vielzahl von möglichen Füllstoffen macht Gabionen zu einem interessanten und abwechslungsreichen Gestaltungselement.

Wir beraten Sie gerne.

 

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