Beweissicherung vor Baubeginn

Die Beweissicherung vor Baubeginn wird vorgenommen, um den vorhandenen Zustand vor Baubeginn an einem benachbarten oder eigenen Gebäude in einem Gutachten zu dokumentieren. Es ist wichtig, dass der Zustand des Gebäudes in einem Beweissicherungsverfahren möglichst genau durch einen Gutachter dokumentiert wird. Dies ermöglicht eine schnelle Klärung bei Schwierigkeiten oder bei Streitigkeiten im Falle von einem Schaden, welcher durch Bauarbeiten ausgelöst wurde. Die Sicherung von Beweisen in einem Beweissicherungsverfahren ist nicht verpflichtend, hilft aber dem Auftraggeber, nach Beendigung von Baumaßnahmen, sich vor hohen Kosten bei entstandenen Schäden (ausgelöst durch den Bau) zu schützen. Gerne berät Sie unser Ingenieurbüro und Gutachter bei der Umsetzung und führt die Beweissicherung detailliert durch.

Hier schnell und unbürokratisch Ihre Beweissicherung beauftragen

Ablauf der Beweissicherung vor Baubeginn

Vor der Auftragsvergabe und der Angebotserstellung wird sich unser Baugutachter mit Ihnen besprechen und den genauen Umfang des Beweissicherungsverfahren abstimmen. Interessant ist hier der Leitfaden für Beweissicherung, welcher genau beschreibt, welche Stufen der Detailierung möglich und notwendig sind (hier geht es zum Leitfaden) – auch um Kosten zu sparen – manchmal sagt eine gute und solide Dokumentation durch Bilder mehr aus, als ein Gutachter Text.

Nachdem Sie uns beauftragt haben, ist unser Bausachverständiger (auch Baugutachter, Gutachter oder Sachverständiger für Schäden an Gebäuden genannt) vor Ort und dokumentiert je nach Beauftragungstiefe zum Beispiel:

  1. das Baugelände; je nach Art der geplanten Arbeiten umfasst sie zum Beispiel die Erfassung des Baumbestandes oder vorhandener Bebauung auf dem Grundstück, auch der Zustand von Straßen (z. B. Risse im Asphalt oder Risse in Pflasterflächen) und verlaufenden Leitungen können in die Beweissicherung einfließen 
  2. benachbarte Grundstücke/Bauwerke; sind diese von der Baumaßnahme betroffen, werden auch diese mit in die Begutachtung aufgenommen
  3. Beweissicherung außen und innen; Fassade und Innenräume werden der Reihenfolge nach aufgenommen und dokumentiert (zum Beispiel Risse im Mauerwerk…)
Grundsätzlich ist es gut, wenn jeder Beteiligte frühzeitig von dem geplanten Bauvorhaben Kenntnis hat. Der Nachbar muss aber einer Beweissicherung vor Baubeginn an seinem Objekt nicht zustimmen. Doch in den meisten Fällen liegt es auch in seinem Interesse, das aufkommende Schäden erkannt werden oder bereits bestehende sich nicht verschlimmern.
 

Umfang Beweissicherungsverfahren

Der Zustand eines Gebäudes kann durch Bilder oder durch ein Gutachten beschrieben werden. Manchmal reicht es auch aus, lediglich Bilder aufzunehmen. Wie bereits eingangs erwähnt, erfolgt eine Beratung vor Auftragsvergabe durch einen Gutachter, welcher Umfang notwendig wird. Übliche Bauteile zur Beweissicherung sind unter anderem:

  • Beweissicherung vor Baubeginn vorhandener Risse im Putz
  • Beweissicherung vorhandener Risse im Mauerwerk und an Stahlbetonbauteilen
  •  Beweissicherung ob ein vorhandener Schaden am Haus vorhanden ist, z. B. Risse durch welche Feuchtigkeit eindringt (Schimmel)
Die Kosten für den Sachverständigen sind günstiger als die entstehenden Kosten nach Vollendung, im Streitfall oder schlimmstenfalls jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und führen Ihre Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme durch.

War dieser Artikel hilfreich?

Vielen Dank für Ihr feedback!
Nach oben scrollen