Standsicherheitsnachweis Photovoltaik

Das Thema Nachhaltigkeit und der ressourcenschonender Umgang mit Energie beschäftigt unsere Gesellschaft schon länger. Die derzeitige „Energiekrise“ verschärft die Situation und erfordert ein Umdenken. Schon seit ein paar Jahren ist die Photovoltaikanlage in diesem Zusammenhang im Neubau auf dem Vormarsch. Auch ist die Photovoltaikanlage im Zuge einer Dachsanierung oder eines Umbaus sehr interessant. Wir berechnen auch Ihre Statik zur Photovoltaikanlage. 

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zu grundsätzlichen Fragen über den Standsicherheitsnachweis (Statik) von PV-Anlagen. Recht häufig fehlt in der Praxis dieser Nachweis in der Dokumentation. Dabei ist es elementar wichtig, dass ein Statiker die neue Dachlast (welche durch die Module in das Tragwerk eingetragen werden) berechnet. Denn spätestens im Schadensfall wird dieser Standsicherheitsnachweis vom Sachverständigen verlangt. Die Standsicherheit muss zu jederzeit gewährleistet sein.

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Warum der Standsicherheitsnachweis benötigt wird

Wie bei jedem Vorhaben an einer baulichen Anlage ist ein gute Planung vor Baubeginn wichtig. Im Falle einer PV-Anlage auf dem Dach gehört zu einer guten Planung, das ein Statiker eine Berechnung für das Dach durchführt. Zum einen muss der Hersteller einer Unterkonstruktion (also die Verbindung der Anlage Module mit dem Dachtragwerk) den Nachweis führen, dass die eingesetzten Bestandteile den am Standort auftretenden Lasten wie Wind, Temperatur oder Regen und Schnee widerstehen kann. Zum anderen muss der Nachweis erbracht werden, das die gewählte Photovoltaikanlage zur Statik des Gebäudes oder einer Freifläche passt. 

An diesem Punkt kommen wir als Statikbüro ins Spiel. Nur wenn Sie die oben genannten Maßnahmen ergreifen, können Sie sicherstellen, dass die Standsicherheit für die Anlage und das Gebäude über die Lebenszeit der PV-Anlage gewährleistet ist. Unser Unternehmen berechnet auch Ihr Dach in Bezug auf die Standsicherheit.

Standsicherheitsnachweis Photovoltaik

Besteht eine Genehmigungspflicht?

Für eine PV-Anlage zum Beispiel auf einem Eigenheim (Dachmontage) ist im allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich, da in gewissen Grenzen des Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Dennoch müssen die bauordnungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden (Brandschutz, Nachbarschaftsschutz, etc.). In jedem Fall raten wir Ihnen kurz Kontakt mit der Bauordnungsbehörde aufzunehmen und die Genehmigungsfrage zu klären.

Ob für den Neubau oder die energetische Sanierung gibt es verschiedene Förderungen dieser Photovoltaikanlagen. 

Fazit: Wichtig ist hier jedoch nochmals zu erwähnen, das es elementar wichtig ist, das vor Beginn der Baumaßnahmen zu einer Photovoltaik Anlage eine Berechnung des Tragwerkes durchgeführt werden muss. Zusätzlich zu dieser Berechnung müssen auch die Belange des Brandschutzes betrachtet werden.

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