Nachweis Schallschutz Bauantrag

Nach Bauvorlageverordnung (Bayern), ist durch den Bauherrn im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ein Schallschutznachweis (also zum Bauantrag oder Baugesuch) zu erstellen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich bei der baulichen Anlage “lediglich” um ein Einfamilienhaus handelt. In diesem Schallschutznachweis wird geprüft und berechnet, ob die Mindestanforderungen in Bezug auf den Schutz von Außenlärm, Geräusche von Anlagen (Heizung, etc.), Luftschalldämmung, Schalldämmmaß, etc. eingehalten werden.

Was muss im Schallschutz Nachweis enthalten sein

Im Schallschutznachweis müssen folgende Punkte und Details enthalten sein:

  • Beschreibung der Gebäude und Anlagen, welche betrachtet werden sollen
  • Angaben zu den Schallschutzanforderungen, welche eingehalten werden sollen, z. B. Mindestschallschutz oder erhöhter Schallschutz
  • Berechnung und Bemessung der Schallübertragenden Flankenbauteile um den Lärm ausreichend abzuhalten
  • Angaben über Baumaterialien und Dimensionierung, einschließlich der Schalldämmung und Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Schalldämmfenster, Schallschutztüren oder Schallschutzwände
  • Betrachtung der Anlagentechnik, um hier Lärmbelästigungen von Anlagen zu minimieren

Wichtig ist, dass der Schallschutznachweis von einem qualifizierten Fachingenieur erstellt wird. Nur so können Sie sicherstellen, dass sich die Lärmbelästigung und Geräuschbelästigung in Ihrem Gebäude ausreichend minimiert werden.

Anzumerken ist hier noch, dass durch einen Schallschutznachweis Geräusche und Lärm “nur” minimiert werden. Sollte der Nachbar eine Party veranstalten, oder ein “gewichtiger Trampler” sein, werden Geräusche immer wahrzunehmen sein. Besonders wenn der Bauherr aus Kostengründen lediglich den erforderlichen Mindestschallschutz wünscht, kann es unter Umständen noch zu einer deutlichen Geräuschwahrnehmung kommen.

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