Gabionen Hangsicherung Statik

Die Gabionenwand als Hangsicherung

Eine Gabionenwand lässt sich auch klassisch als Hangsicherung einsetzen. Dabei ist es wichtig, dass ein Tragwerksplaner (Statiker) die Gabionenwand und das Fundament dazu berechnet.

Was bedeutet eigentlich das Wort „Gabione“? Gabione kommt aus dem Italienischen und bedeutet großer Käfig. Dabei handelt es sich in der Bauwelt um ein Drahtgeflecht, das mit Steinen gefüllt wird. Somit ist das ein Bauteil, das aus verschiedenen Bauprodukten hergestellt wird, ähnlich wie Sie aus Dünnbettmörtel und Steinen eine Wand errichten.

Verwendung finden diese unter anderem:

  • Hangbefestigung
  • Sicht- oder Lärmschutzanlagen
  • im Straßen-/Wegebau
  • Fassadengestaltung
  • Stützmauer
  • Alternativen zu Betonfertigteilen
  • Aufbau von Wällen oder Abfangelementen am Hang

Gabionen können bei passenden Aufbau Insekten, Säugetieren und kleinen Reptilien ein geschütztes Versteck bieten. Da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt, ist es wichtig, dass Sie sich vor der Erstellung der Wände über die Statik Gedanken machen. Speziell bei Hangbefestigungen MUSS ein Nachweis durch einen Statiker erstellt werden.

Wird für Gabionen eine statische Berechnung benötigt

Jeder Erbauer einer Gabionen Anlage ist in Deutschland verpflichtet, das Bauteil so zu errichten, dass keine Gefahr für Leib und Leben, sowie die öffentliche Sicherheit entsteht. Diese Tatsache ist nachvollziehbar, denn keiner will, dass durch eine Gabionenbegrenzung Personen zu Schaden kommen. Denkbare Lastangriffe auf die Wand sind zum Beispiel seitlicher Wind, Erddruck oder jemand der sich an die Gabione anlehnt. Auch nicht außer Acht gelassen werden darf, das nach starken Regenfällen der Untergrund aufweicht und die Körbe in sich nachgeben.

Häufig werden vom Bauherrn eine Fülle von Informationen zu diesem Thema eingeholt, doch der Tragwerksplaner wird oft außen vorgelassen. Dasselbe gilt auch für das örtliche Bauamt. Die fachkundige Beratung und Berechnung durch den Statiker, hilft bei der Planung und Umsetzung und schützt ebenso vor Falschanwendungen und Haftungsansprüchen.

Meist geben bei „Gabionenzäunen“ bis 2 m Höhe die Systemhersteller Anweisungen für die Standsicherheit. Diese müssen zur Errichtung genau eingehalten werden. Insbesondere die Herstellung des Fundamentes ist gewissenhaft, nach Herstellerangaben auszuführen. Bei Zweifeln bitten wir Sie einen Statiker zu beteiligen.

Macht der Hersteller keine statischen Angaben, ist es an der Zeit einen Statiker zu beauftragen.

Was wird statisch berechnet

Vor Baubeginn muss immer zuerst der Boden auf seine Beständigkeit geprüft bzw. untersucht werden. Das gleiche gilt für eine Hangbefestigung oder Stützmauern. Hier ist ein Bodengutachten in Bezug auf die Geostatik unerlässlich. Denn je schwerer der Boden, desto mehr Last drückt auf die Stützmauer. Gerade bei einer Hangsicherung oder sehr hohen Wänden müssen diverse Normen und Vorschriften eingehalten werden. Dazu bietet der Handel verschiedene Größen, unterschiedliche Arten von Maschengittern-/Weiten und verschiedenen Drahtstärken an. Für den Verformungsgrad des Gabionenkorbes entscheidend ist der Einbauzustand der Distanzhalter und der Verdichtungsgrad des Füllmaterials. Damit untersucht, berechnet bzw. gibt der Statiker folgendes vor:
  • Fundament und Entwässerung des Fundamentes
  • Füllmaterial und Verdichtungsgrad
  • Lasten
  • Baugrund (bei Zweifeln muss Bodengutachter eingeschaltet werden)
  • Drahtstärke und Dauerhaftigkeit der Drähte
  • Hinterfüllung (z. B. bei Stützmauer)
Eine Gabionenwand die mit entsprechenden Vorbereitungen und anhand der Statik erbaut wurde ist eine Wand, die lange Bestand hat. Dieses Ziel erreichen Sie, wenn Sie vor dem Bauen einen Tragwerksplaner einbeziehen.

Thema Baugenehmigung

In Deutschland unterliegen Gabionen speziellen Bauvorschriften der Bundesländer. Überschreiten die Gabionen nicht eine Höhe von zwei Metern, ist meistens keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Baubehörde. Nur so stellen Sie sicher, ob ein Antrag auf eine Baugenehmigung benötigt wird. In Art. 57 BayBO ist unter Nr. 7 zum Beispiel vorgegeben, dass Mauern einschließlich Stützmauern, Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m (außer im Außenbereich), verfahrensfrei sind. In einigen Bebauungsplänen oder einzeln Bundesländer gibt es die Vorgabe, dass Gabionen nicht die Sicht auf öffentliche Verkehrsflächen einschränken dürfen. Demzufolge dürfen sie in Vorgärten und unmittelbar an Straßen unter Umständen nur eine maximale Höhe von einem Meter aufweisen. Bitte informieren Sie sich auch zu diesem Aspekt bei Ihrer zuständigen Baubehörde. Durch die Vielzahl von möglichen Füllstoffen werden Gabionen zu einem abwechslungsreichen und interessanten Gestaltungselement. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

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