Gabionen Hangsicherung Statik
Die Gabionenwand als Hangsicherung
- Hangbefestigung
- Sicht- oder Lärmschutzanlagen
- im Straßen-/Wegebau
- Fassadengestaltung
- Stützmauer
- Alternativen zu Betonfertigteilen
- Aufbau von Wällen oder Abfangelementen am Hang
Wird für Gabionen eine statische Berechnung benötigt
Jeder Erbauer einer Gabionen Anlage ist in Deutschland verpflichtet, das Bauteil so zu errichten, dass keine Gefahr für Leib und Leben, sowie die öffentliche Sicherheit entsteht. Diese Tatsache ist nachvollziehbar, denn keiner will, dass durch eine Gabionenbegrenzung Personen zu Schaden kommen. Denkbare Lastangriffe auf die Wand sind zum Beispiel seitlicher Wind, Erddruck oder jemand der sich an die Gabione anlehnt. Auch nicht außer Acht gelassen werden darf, das nach starken Regenfällen der Untergrund aufweicht und die Körbe in sich nachgeben.
Häufig werden vom Bauherrn eine Fülle von Informationen zu diesem Thema eingeholt, doch der Tragwerksplaner wird oft außen vorgelassen. Dasselbe gilt auch für das örtliche Bauamt. Die fachkundige Beratung und Berechnung durch den Statiker, hilft bei der Planung und Umsetzung und schützt ebenso vor Falschanwendungen und Haftungsansprüchen.
Meist geben bei „Gabionenzäunen“ bis 2 m Höhe die Systemhersteller Anweisungen für die Standsicherheit. Diese müssen zur Errichtung genau eingehalten werden. Insbesondere die Herstellung des Fundamentes ist gewissenhaft, nach Herstellerangaben auszuführen. Bei Zweifeln bitten wir Sie einen Statiker zu beteiligen.
Macht der Hersteller keine statischen Angaben, ist es an der Zeit einen Statiker zu beauftragen.
Was wird statisch berechnet
- Fundament und Entwässerung des Fundamentes
- Füllmaterial und Verdichtungsgrad
- Lasten
- Baugrund (bei Zweifeln muss Bodengutachter eingeschaltet werden)
- Drahtstärke und Dauerhaftigkeit der Drähte
- Hinterfüllung (z. B. bei Stützmauer)